Registrierung als Futtermittelunternehmer erfolgt mit Antrag auf Agrarförderung 2008
(Mainz) - Mit der Umsetzung der Verordnung EG Nr. 183/2005 des Europäischen Parlamentes (Futtermittelhygiene-Verordnung) müssen Futtermittelunternehmen erklären, dass sie die Vorschriften der Futtermittelhygieneverordnung einhalten. Der BWV hat in einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Hendrik Hering, gefordert, aus bürokratischen Gründen auf diese Erklärung zu verzichten.
In seinem Antwortschreiben teilte Hering nun mit, dass er grundsätzlich Verständnis für die Forderung des BWV nach einem Verzicht auf diese Erklärung habe, da sich die meisten Landwirte, die Futtermittel herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden sich bereits zum 1. Januar 2006 registrieren lassen mussten. Darüber hinaus bestehe für die Futtermittelunternehmen auch unabhängig von der geforderten Erklärung die Verpflichtung zur Einhaltung der Futtermittelhygiene-Verordnung.
In Rheinland-Pfalz sei daher vorgesehen, die Abgabe der erforderlichen Erklärung im Rahmen der Antragstellung für die Agrarförderung 2008 umzusetzen. Damit werde dem EU-Recht genüge getan und der bürokratische Aufwand für die betroffenen Landwirte und Behörden so gering wie möglich gehalten, so Minister Hering in seinem Antwortschreiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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