Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Regress-Regelung in Westfalen-Lippe / Reinhardt: Positive Signalwirkung für ein konstruktives Verhältnis zwischen Ärzten und Kassen

(Berlin) - Als im wahrsten Sinne des Wortes "vorbildlich" hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, die Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und den Krankenkassen zur faktischen Beweislastumkehr bei Regressen bezeichnet. Beide Seiten hatten sich darauf verständigt, dass für Ärzte, die im vorherigen Verhandlungszeitraum nicht von Regress betroffen waren, künftig die Wirtschaftlichkeitsvermutung gilt. Danach liegt die Pflicht des Nachweises der Unwirtschaftlichkeit künftig beim jeweiligen Prüfgremium. Reinhardt: "Damit tritt endlich Individualität an die Stelle schlichter Statistik. Das schafft für die Kolleginnen und Kollegen Rechts- und Planungssicherheit."

Für den Hartmannbund-Vorsitzenden hat die Einigung aber auch bundesweite Signalwirkung."Die Selbstverwaltung hat hier ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und Gestaltungskraft gezeigt. Sie hat belegt, was bei wechselseitigem Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit des Partners möglich ist", sagte Reinhardt. Es seien solche Entscheidungen, die in ihrer Wirkung häufig über große gesetzliche Bestimmungen hinausgingen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Michael Rauscher, stellv. Hauptgeschäftsführer, Verbandskommunikation Schützenstr. 6a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829

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