Rentenpflichtversicherung Handwerk: "Entlich ein Ende machen"
(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) fordert schon seit langem die ersatzlose Streichung der Handwerkerrentenpflichtversicherung. BWHT-Präsident Klaus Hackert begrüßte das sich jetzt abzeichnende Korrekturgesetz als Schritt in die richtige Richtung.
Vor dem Hintergrund der novellierten Handwerksordnung gibt es endgültig keine sachlich begründbare Legitimation für die Handwerkerrentenversicherungspflicht mehr,'' erklärte Hackert. Handwerker würden durch die bisherige Regelung gleich durch eine ganze Reihe von Punkten benachteiligt oder ungerecht behandelt, heißt es in einem Positionspapier des Handwerkstages.Wer sich als Handwerksmeister selbstständig macht, wird für 18 Jahre Pflichtmitglied der Rentenversicherung. Für jemand, der sich ohne Meisterprüfung, beispielsweise im Kleingewerbe selbstständig macht, gilt dies nicht. Hackert: ,,Eine Ungleichbehandlung, die nicht nur ordnungspolitisch falsch ist, sie nimmt dem Handwerker auch Finanzierungsoptionen, die er beispielsweise auf eine private Altersversicherung aufbauen konnte.''
Die Regelung stammt noch aus dem Jahre 1939. Ziel war damals, Handwerker nicht schlechter gegen die Risiken Erwerbsunfähigkeit, Altersarmut und Tod abzusichern als die bei ihnen beschäftigten Gesellen. Aber bereits mit Aufnahme der handwerksähnlichen Gewerbe in die Handwerksordnung Anfang der sechziger Jahre wurde das Schutzbedürftigkeitsprinzip durchbrochen: dieser Personenkreis ist bis heute nicht versicherungspflichtig. Weitere Ungleichbehandlungen gab es durch die zulässige Flucht aus dem System bei Wahl einer juristischen Person als Betriebsform. Mit der Handwerksnovelle zum Jahresbeginn 2004 ist eine zusätzliche willkürliche Erweiterung des beitragspflichtigen Personenkreises in der Handwerkerrentenpflichtversicherung in Kraft getreten. Die Ergebnisse bezeichnete Hackert als haarsträubend und sachlich unter keinem Aspekt mehr begründbar: ,,Der Rentenpflichtversicherung für Handwerker muss endlich ein Ende bereitet werden.''
Dass diese Position des BWHT im politischen Raum nicht ungehört verhallt ist, zeigen aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Hackert geht davon aus, dass es noch im Verlauf des Sommers zu einem auf 1.Januar rückwirkenden Korrekturgesetz kommt. Demnach sollen zumindest alle seitherigen Neufälle von Gewerbetreibenden in zulassungsfreien Handwerken rentenversicherungsfrei sein. Hackert bezeichnete dies als ,,einen wichtigen, aber noch nicht ausreichenden Schritt in die richtige Richtung''.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711/1657-401, Telefax: 0711/1657-444
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