Rentenreform greift zu kurz und zu spät
(St. Augustin) - Mit Enttäuschung reagiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf den vom Bundesarbeitsminister vorgelegten Diskussionsentwurf für ein Altersvermögensaufbaugesetz. Nach Vorankündigungen einer grundlegenden Reform der Alterssicherung, in der auch dem Erfordernis der Generationengerechtigkeit entsprochen werden sollte, greift der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf viel zu kurz und viel zu spät.
Nach Auffassung des Handwerks ist es völlig unverständlich, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung fehlt, das Äquivalenzprinzip durch nicht beitragsfinanzierte Leistungsausweitungen erneut ausgehöhlt wird und die Rentenanpassung anstatt durch einen sofort wirksamen Demographiefaktor lediglich durch einen willkürlichen Rentenanpassungsfaktor erst ab dem Jahr 2011 abgeflacht werden soll.
Die notwendige Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge wird nur zögerlich angegangen und lässt eine klare Strategie zur Alterssicherung im Kapitaldeckungsverfahren vermissen. Der ZDH kritisiert, dass die Vergünstigungen der zusätzlichen Altersvorsorge ausschließlich Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung zugute kommen sollen. Der ZDH lehnt die Einführung eines Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entschieden ab und fordert stattdessen ein Festhalten am Prinzip der Freiwilligkeit. Anderenfalls würden kleine und mittlere Betriebe völlig überfordert.
Im Hinblick auf die anstehende Gesetzgebung hält das Handwerk grundlegende Korrekturen am Entwurf mit dem Ziel einer dauerhaften Stabilisierung auf unter 19 Prozent für unverzichtbar. In allen drei Säulen der Alterssicherung müssen übereinstimmende steuer- und beitragsrechtliche Rahmenbedingungen eingeführt werden - ohne zusätzliche Arbeitgeberpflichten.
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