Rentenstreit: ver.di fordert Kompromiss im Vermittlungsausschuss / Pflegeversicherungsurteil kein Blockadegrund
(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung darf nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nicht als Vorwand für eine Blockade des Altersvermögensgesetzes missbraucht werden. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn appellierte am 05. April in Berlin an die CDU/CSU, sich bei den heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss einem Kompromiss zur "Riester-Rente" nicht länger zu verweigern. "Die bisherige Haltung der Union hindert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran, die staatliche Förderung für ihre zusätzliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen", unterstrich Zahn, der im ver.di-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist. Die Gewerkschaften könnten tarifvertragliche Regelungen nicht verbindlich vereinbaren, solange es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di Pressestelle
Dipl.-Pol. Ingo Schwope
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg
Tel. 040/34 91 53 04
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Länder-Tarifrunde: ver.di ruft am Mittwoch, 28. Januar 2026, zum Campus-Branchenstreiktag auf
- Branchenstreiktag auf deutschen Autobahnen und Landesstraßen: ver.di ruft für Dienstag zu gemeinsamen Arbeitskämpfen in zwei großen Tarifrunden auf
- Nach erneuter Gewalt gegen Einsatzkräfte: ver.di fordert wirksame Konzepte, mehr Personal und bessere Ausrüstung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

