Rentenstreit: ver.di fordert Kompromiss im Vermittlungsausschuss / Pflegeversicherungsurteil kein Blockadegrund
(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung darf nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nicht als Vorwand für eine Blockade des Altersvermögensgesetzes missbraucht werden. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn appellierte am 05. April in Berlin an die CDU/CSU, sich bei den heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss einem Kompromiss zur "Riester-Rente" nicht länger zu verweigern. "Die bisherige Haltung der Union hindert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran, die staatliche Förderung für ihre zusätzliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen", unterstrich Zahn, der im ver.di-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist. Die Gewerkschaften könnten tarifvertragliche Regelungen nicht verbindlich vereinbaren, solange es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di Pressestelle
Dipl.-Pol. Ingo Schwope
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg
Tel. 040/34 91 53 04
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Haushaltsentwurf 2025 gefährdet Handlungsfähigkeit der Jobcenter: Massive Kürzung des Gesamtbudgets droht Arbeitsmarktintegration zu lähmen
- Tarifrunde Seehäfen: ver.di fordert 8,37 Prozent mehr Lohn für rund 11.000 Beschäftigte
- Wahl der ersten Intendantin der Deutschen Welle – ver.di fordert Stärkung des Auslandssenders