Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Resolution der Mitgliederversammlung

(Berlin) - Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe, als Vertretungsorgan für 700.000 Freiberufler mit 162.000 Auszubildenden und 1,7 Mio. Beschäftigten hat am 28.06.2000 in Berlin folgende Resolution beschlossen:

Wir fordern die Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss und die Länder auf, bei den derzeitigen Verhandlungen zur Unternehmenssteuerreform die Belange der Freien Berufe besser zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Begünstigungen für Kapitalgesellschaften wirken sich für Freie Berufe in ihrer Mehrzahl nicht aus. Die Freien Berufe sind ihrem Wesen nach persönlich tätig – und deshalb ist die Personengesellschaft oder das Einzeltätigsein die ihnen am nächsten stehende Ausübungsform.
Sie ist auch die Basis für ihr gutes Ansehen, für Verlässlichkeit und für persönliche Beratung. Das geplante Optionsmodell ist für Freie Berufe keine praktikable Lösung.

Wir fordern deshalb, den Progressionsverlauf der Einkommenssteuerkurve erheblich abzuflachen und den Spitzensteuersatz auf höchstens 40 Prozent zu begrenzen. Freibetrages bei der Praxis- und Kanzleiveräußerung über die vorgesehenen 100.000,- DM hinaus oder die Einbeziehung in das Halbeinkünfteverfahren. Es kann nicht sein, dass Vergünstigungen bei der Veräußerung von Beteiligungen an und bei Kapitalgesellschaften gewährt, diese Vorteile anderen Einzelunternehmern und Personengesellschaften aber versagt werden. Besonders bei Freien Berufen ist der Veräußerungserlös ihrer Einkunftsquelle die wesentliche Altersversorgung, sie darf deshalb gegenüber anderen nicht benachteiligt werden.

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, ihr Gesetzeswerk auch unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität im Vermittlungsausschuss zu betrachten. Diese Aufforderung gilt auch für künftige Gesetzgebungsvorhaben.
Wenn der Bürger überhaupt nicht mehr verstehen kann, weshalb und auf welcher Grundlage er besteuert wird, wenn die Fachleute nur noch mit Mühe die Vorschriften durchschauen und mit Interpretationshilfen umfangreicher Art anwenden können, ist die Grenze des Rechtsstaates zum Rechtsverweigerungsstaat überschritten. Hiervor warnen die Freien Berufe. Der Umfang von Steuerverweigerung und Steuerverkürzung zeigt, in welchem Maße sich Bürger von dem Staatswesen und seinen Zielen entfernt haben. Hier sollte die Politik kritisch in sich gehen und umkehren!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Postfach 04 03 20, 10062 Berlin, Tel.: (030) 28 44 44-0, Fax: (030) 28 44 44-40

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