Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Resolution des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V.

(Mainz) - Landwirte und Winzer sehen sich einem immer aggressiveren Wettbewerb ausgesetzt. Die unternehmerische Freiheit wird immer stärker beschnitten durch immer neue Auflagen und bürokratische Gängeleien. Der zentralistischen Regelungswut muss Einhalt geboten werden.

Landwirte und Winzer mit ihren Familien garantieren in immer stärkerem Maße die Produktion qualitativ hochwertiger und preiswerter Nahrungsmittel; sie leisten einen enormen Beitrag zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft, sie sichern Arbeitsplätze (auch in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen) und sorgen somit für den Fortbestand und Erhalt des ländlichen Raumes.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Vorgaben und Ziele des Landwirtschaftsgesetzes mit dem Kernpunkt der Angleichung der landwirtschaftlichen an die außerlandwirtschaftlichen Einkommen klafft eine riesige Lücke.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. fordert:
“Gleiche Wettbewerbschancen für alle“!

Dazu bedarf es der Umsetzung folgender Punkte:

- Eine umfassende Harmonisierung des EU-Pflanzenschutzrechtes mit dem Ziel freier Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln mit EU-Zulassung in allen Mitgliedsstaaten ist Grundlage für einen fairen Wettbewerb. Die Verlängerung der Bestimmungen des neuen Pflanzenschutzgesetzes über den 30.06.2001 hinaus ist notwendig, da viele Indikationslücken nicht zu schließen sind.

- Die Nachbaugebührenregelung gemäß dem Kooperationsabkommen ist solange auszusetzen, bis in allen EU-Ländern gleiche Bedingungen gelten. Solange dies nicht der Fall ist, entstehen den deutschen Landwirten erhebliche Wettbewerbsnachteile durch die damit verbundene Erhöhung der Produktionskosten. Zudem verwehrt sich der Berufsstand gegen die unangemessen harte Vorgehensweise der von den Züchtern für die Abwicklung beauftragten Saatgut-Treuhand-Verwaltungs-GmbH.

- Deutschland ist anerkanntermaßen BSE-frei. Dies rechtfertigt die Freistellung von der Beseitigung des sogenannten Spezifischen Risikomaterials. Angesichts des bewährten und absolut sicheren Systems der Tierkörperbeseitigung sind die Maßnahmen der EU als Sonderopfer für die Allgemeinheit einzustufen.

- Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungspolitik ist die Berücksichtigung ökonomischer Zwänge notwendig, zum Beispiel durch die Zulassung von Schutzimpfungen.

- Das Land Rheinland-Pfalz muss die zugesagte Drittel-Lösung der Kostenregelung bei der Tierseuchenkasse für die gefallenen Tiere umgehend umsetzen.

- Bürokratische Hindernisse für investitionswillige Schweinehalter, insbesondere bei Bau-maßnahmen, müssen beseitigt werden. Die Einführung einer nationalen Schweinedatenbank ist abzulehnen.

- Mit Einführung der Zusatzabgabenverordnung Milch ist die Einführung preisbegrenzender Elemente auf der Nachfrageseite notwendig; zudem ist die Umsatzbesteuerung der veräußerten Milchquoten über die Verkaufsstellen abzuschaffen.

- An dem im Jahr 1998 novellierten Bundesnaturschutzgesetz ist im Grundsatz festzuhalten. Umweltpolitische Maßnahmen müssen vorrangig auf Kooperation setzen.

- Eine Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist unabhängig von der Diskussion um die Organisationsstruktur notwendig, um die Akzeptanz des Systems wiederzugewinnen, die Abhängigkeit von Bundesmitteln zu beenden, eine Konzentration auf das Wesentliche zu erreichen und die Unternehmer in Zukunft nicht überproportional mit Beiträgen zu belasten. Die aus der Gasölbeihilfe frei werdenden Mittel in Höhe von 375 Millionen Mark sind zur Sozialkostenentlastung heranzuziehen.

- Für kurzfristig Beschäftigte ist ein pauschaler Sozialversicherungsbeitrag einzuführen. Im Gegenzug sollte der Beschäftigungszeitraum, der der versicherungsrechtlichen Bewertung zugrunde liegt, auf das Kalenderjahr umgestellt und die Regelungen zur Berufsmäßigkeit aufgehoben werden.

- Die Grundsteuer „A“ ist für landwirtschaftliche Einheiten grundsätzlich abzuschaffen. Ihr Anteil am Gesamtaufkommen der Grundsteuer beträgt rund 6 %. Die Verwaltungsauf-wendungen hierfür sind in Relation außerordentlich hoch, da ein dreistufiges Verfahren zur Erhebung notwendig ist.

- Im Rahmen der Nachbesserung zur Unternehmensteuerreform sowie zum Steuersen-kungsgesetz muss bei Wiedereinführung des sogenannten Mitunternehmererlasses dieser rückwirkend zum 01. Januar 1999 in der Gesamtheit wieder eingeführt beziehungsweise der alte Zustand wieder hergestellt werden. Weiterhin muss die Vorschrift des § 14 a EStG Veräußerung beziehungsweise Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Strukturverbesserung bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden, um den Strukturwandel im landwirtschaftlichen Bereich aus steuertechnischer Sicht abfedern zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62680 Telefax: 06131/626850

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