Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Resolution: Keine GEZ-Gebühren für PCs mit Internetzugang

(Bonn) - Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und die Präsidenten der Gartenbau-Landesverbände fordern im Rahmen des Deutschen Gartenbautags einhellig die Ministerpräsidenten der Länder auf, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag erneut zu ändern. Dies hielten die Delegierten aus der gesamten Bundesrepublik in einer Resolution des ZVG-Präsidiums fest: Die geplante Gebührenpflicht für Computer mit Internetzugang ist weltfremd und belastet die Wirtschaft. Kein Unternehmen kann heute ohne Internetzugang mehr existieren. Sei es die schnelle Kommunikation per E-Mail oder die Präsentation des Unternehmens im Internet. Doch damit nicht genug. Selbst um seinen Pflichten als Unternehmer nachzukommen, sind die Betriebe verstärkt auf das Internet angewiesen. So beschloss die Bundesregierung, dass Meldungen zur Sozialversicherung nur noch mittels elektronischer Datenverarbeitung zulässig sein sollen. Erst durch massiven Druck der Verbände konnte erreicht werden, dass zumindest Kleinstunternehmen ihre Meldungen noch in Papierform abgeben dürfen. Bei der Umsatzsteuer oder auch bei der Steuererklärung mittels Elster setzen die Bundesregierung und auch die Bundesländer zur Entlastung ihrer Verwaltungen auf die elektronische Datenübermittelung. Als Dank dafür sollen die Unternehmen, die über einen Internetzugang verfügen, jetzt auch noch Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie nicht schon ein Rundfunkgerät im Unternehmen angemeldet haben. Arbeitet ein Betrieb an mehreren Standorten und vernetzt diese mittels Internet, so fällt die Gebühr an jedem Standort an und zwar unabhängig davon, ob die Computer tatsächlich zum Empfang von Radio oder Fernsehen genutzt werden.

Diese Regelung ist nicht sachgerecht und muss umgehend beseitigt werden. Für die Einspeisung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht keine Notwendigkeit und keine rechtliche Grundlage. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ist auch ohne die Verbreitung über das Internet gesichert. Wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Auffassung sind, dass sie aus Konkurrenzgründen ihre Informationen über das Internet verbreiten müssen, dann müssen sie auch dafür Sorge tragen, dass ihre Informationen nur dann abgerufen werden können, wenn die Gebühren bezahlt oder eine entsprechende Befreiung erteilt wurde. Es bestehen ausreichend technische Möglichkeiten, den Zugriff auf Internetinhalte zu begrenzen. Dies müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dann auch tun. Sofern der Internetzugang als Kriterium für die Gebührenpflicht ausreicht, droht den Unternehmen noch größeres Ungemach: alle Wireless-LAN-Geräte unterfielen dann der Gebührenpflicht. Dezentrales Arbeiten und dabei über Internet auf den Datenpool des Unternehmens zugreifen würden gebührenpflichtig.

Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geforderte Flexibilität, um z. B. Familie und Arbeit besser zu verbinden, würde unnötig verteuert. Ein weiterer Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.

Die Vertreter des Deutschen Gartenbaus fordern daher die Ministerpräsidenten der Länder auf: Nehmen sie die zum 1. Januar 2007 vereinbarte Gebührenpflicht für Internetzugänge zurück.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Pressestelle Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: (0228) 810020, Telefax: (0228) 8100248

(tr)

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