Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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Restschuldversicherung - Sicherheit auch im Todesfall

(Berlin) - Den Traum von den eigenen vier Wänden wahrmachen - oftmals auch ein finanzieller Kraftakt. Viele können sich das nur mit Hilfe eines Hypothekendarlehens und langer Laufzeiten leisten. Doch was tun, wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt? Eine Restschuldversicherung übernimmt im Todesfall die noch ausstehenden Zins- und Tilgungsraten. Alle Schulden können vollständig abgelöst werden und die Angehörigen schuldenfrei wohnen. Außer Hypotheken können Bankkunden ebenso andere Darlehen auf diese Art absichern - und das auch im Fall von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Ob eine Restschuldversicherung für den Kreditnehmer Sinn macht, hängt nicht allein von Kreditsumme und Laufzeit ab. Vielmehr kommt es auch auf die jeweiligen Umstände - beispielsweise auf die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Familiensituation - und auf die individuelle Risikoneigung des Kreditnehmers an. Die Kosten einer Restschuldversicherung werden im Kreditvertrag separat ausgewiesen. Vertrags- und Kostenfragen zu Restschuldversicherungen beantworten die Bankberater.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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