Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
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Retouren-Bürokratie muss ein Ende haben! / Unterschiedliche Vorschriften sorgen für Verwirrung

(Köln) - Im Verhältnis von Modehandel und Industrie kommt es nach wie vor zu überflüssigen bürokratischen Hemmnissen, die den Geschäftsalltag des Modehandels unnötig erschweren. Ein besonders krasses Beispiel sind die zunehmend ausufernden Bestimmungen zur Retourenabwicklung. Manche AGB vermitteln hierzu den Eindruck, als läge „die Schuld“ für fehlerhafte Ware beim Kunden und nicht beim (schlampigen) Hersteller!

Das Kardinalproblem: Kaum ein Lieferant scheint ohne ein eigenes Gestrüpp komplizierter Vorschriften zu diesem Thema mehr auszukommen. Leider sind die Vorgaben aber nicht nur unnötig diffizil, sondern auch uneinheitlich. Beispiele:

- Wer sich mit Kundenreklamationen über Ware vom Hersteller A ärgert, muss eine „Hotline“ anrufen, erhält dann eine Bearbeitungsnummer und darf dann die Ware unter bestimmten Bedingungen und Verfahrensschritten mit Paketdienst XY an eine herstellerfremde Adresse senden.

- Beim Lieferanten B hat die „Hotline“ zwar eine 0800-Nummer, dafür erhält der Kunde aber per Fax einen fertigen Paketaufkleber, ohne den das Retourenpaket - an einer ausländischen Adresse - angeblich nicht angenommen wird.

- Lieferant C verlangt eine Fehlerkennzeichnung an der Ware, was A und B verbieten. Sie bevorzugen eine schriftliche Erläuterung, die dem Warenpaket beizulegen ist. Beim Hersteller D muss diese aber vorab gefaxt werden.

- Falschlieferungen nimmt D aber nur zurück, wenn der Händler sie vorher wieder in original Verkaufsverpackungen (ohne Preisauszeichnung) eingepackt hat. Die Tüten können bei D angefordert werden...

- Beim Hersteller E können/dürfen Artikel mit gleichem Fehler zusammen retourniert werden. Bei Designer F muss zunächst ein Teil zur Prüfung geschickt und die restliche Ware so lange vom Kunden gelagert werden.

Folge: Für den Mitarbeiter eines mittelständischen Modefachgeschäfts ist es sehr schwierig und langwierig, den Vorschriftenwust bei Retouren korrekt abzuarbeiten. Da Retouren im Fachhandel üblicherweise von den Mitarbeitern neben ihrer Verkaufstätigkeit erledigt werden müssen, wird auf diese Weise viel Zeit vergeudet, die besser produktiv im Verkauf genutzt werden sollte.

Der BTE appelliert deshalb an die Lieferanten des Textilfachhandels, einfache Regelungen für die Retourenpraxis festzulegen. Es kann und darf nicht sein, dass die Mitarbeiter große Teile ihrer Arbeitszeit mit der Überwindung bürokratischer Retouren-Hürden verschwenden anstatt die Ware zu verkaufen.

BTE-Fazit: Der Handel sollte die AGB seiner Lieferanten gründlich lesen und bei der Order ggf. großzügige Streichungen vornehmen. Einheitskonditionen und das BGB genügen völlig – auch für eine vernünftige Retourenabwicklung!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Jürgen Dax, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

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