Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Richterbund begrüßt EGMR-Entscheidung im Fall Alparslan Altan / Gnisa: Türkei muss zur Menschenrechtskonvention zurückkehren

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 16. April 2019 die Türkei wegen der "illegalen" Untersuchungshaft des Verfassungsrichters Alparslan Altan und den dadurch verursachten Verstoß gegen Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf persönliche Freiheit) verurteilt. Die Untersuchungshaft sei auf bloßen Verdacht ohne hinreichende Beweismittel angeordnet worden.

Mit diesem Urteil bestätigt das Gericht erstmalig, dass in der Türkei grundlegende menschenrechtliche Standards im Strafprozess nicht mehr gelten. Schon lange weist auch der Deutsche Richterbund darauf hin, dass seit dem Putschversuch im Juli 2016 hohe Freiheitsstrafen ohne ausreichende Beweismittel mit dem Vorwurf ausgesprochen werden, der Angeklagte sei Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. Alparslan Altan steht für viele, die sich derzeit aufgrund nicht fairer Prozesse in der Türkei in Haft befinden. Auch viele Richter, Staatsanwälte und Beamte, unter ihnen der Vorsitzende des mittlerweile verbotenen Richterbundes der Türkei (Yarsav) und Träger des Vaclav-Havel-Preises, Murat Arslan.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hierzu:
"Jedem Staat steht es zu, nach einem verfassungswidrigen und gewaltsamen Putsch zu reagieren. Er darf aber nicht dazu missbraucht werden, die richterliche Unabhängigkeit einzuschränken und den Abbau wesentlicher Grundsätze des Strafverfahrens zu betreiben. Dies macht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16. April 2019 deutlich, mit der die Türkei nun erstmalig wegen derartiger Verstöße im Zusammenhang mit dem Putsch verurteilt wurde. Der Deutsche Richterbund fordert die Türkei auf, nunmehr, annähernd drei Jahre nach dem Umsturzversuch, wieder zur strikten Einhaltung der Menschenrechtskonvention zurückzukehren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Matthias Schröter, Pressesprecher Kronenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

(df)

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