Riester-Renten rechtzeitig anpassen
(Berlin) - Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Rente für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert dies unter anderem, indem er Zulagen zahlt. Für 2006 und 2007 wurde die Grundzulage von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage für jedes Kind von 92 auf 138 Euro pro Jahr erhöht.
Um in den vollen Genuss der angehobenen Zulagen zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, aber auch einen erhöhten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher zwei Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. In diesem Jahr steigt er auf drei Prozent der Einnahmen. Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass nun auch ein höherer Mindesteigenbeitrag zur Anwendung kommt.
Denn: Wird der Mindesteigenbeitrag nur teilweise geleistet, dann werden die Zulagen entsprechend dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Wer beispielsweise nur 60 Prozent des Mindesteigenbeitrags zahlt, erhält auch nur 60 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulage.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Pressestelle
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399
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