Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Riester: Vor Jahresende noch Zulagenantrag prüfen

(Frankfurt am Main) - Riestersparer, die einen Dauerantrag auf Riesterzulage haben, sollten ihre persönlichen Voraussetzungen für die volle staatliche Förderung noch vor Jahresende prüfen und bei Veränderung der Lebensumstände etwa durch die Geburt eines Kindes, Erhöhung des Gehalts oder eine Arbeitslosigkeit ihren Riesteranbieter entsprechend informieren. Denn geänderte persönliche Lebensumstände können sich auf die Höhe der Sparraten und Zulagen auswirken. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.

Die vollen Zulagen erhalten Sparer nur dann, wenn sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt haben. Die staatliche Förderung wird dabei eingerechnet. Wer also eine Gehaltserhöhung oder zusätzliche Nacht- oder Akkordzuschläge erhält, muss entsprechend mehr in den Vertrag einzahlen. Das gilt auch für den umgekehrten Fall: Kommt es zu einer zeitlichen Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, sind die Zulagenvoraussetzungen bereits bei einer niedrigeren Sparsumme erfüllt.

Sparer sollten dem Anbieter auch die Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes mitteilen. Denn die Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich erhält nur, wer ein kindergeldberechtigtes Kind erzieht. So berechtigt die Geburt eines Kindes zu einer höheren Riester-Förderung. Dagegen entfällt mit dem Kindergeld auch der Kinderzuschuss beim Riestervertrag. Bei Geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren betrifft dies ausschließlich diejenigen, die Kindergeld erhalten oder erhalten haben.

Wozu einen Dauerzulagenantrag?

Um den Zulagenantrag nicht jedes Jahr aufs Neue zu stellen, ist ein Dauerzulagenantrag ratsam. Er erleichtert das Riestersparen beträchtlich, denn er ermächtigt den Riesteranbieter, das Geld bei der Zulagenstelle für die kommenden Jahre zu beantragen. Wer das selbst machen möchte, sollte die Zulage innerhalb von zwei Jahren beantragen, sonst verfällt der Anspruch. Das bedeutet konkret für dieses Jahr: Bis 31. Dezember 2015 können Sparer noch die Zulage für 2013 beantragen. Der Antrag muss dabei beim jeweiligen Riesteranbieter eingereicht werden. Dieser leitet den Antrag an die Zulagenstellen weiter und schreibt die Zulage anschließend dem Altersvorsorgevertrag gut.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Fax: (069) 597140-6

(dw)

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