Pressemitteilung | (DVTM) Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

Rote Karte für Gegner der Glücksspiel-Reform / Verbotspolitik bei Online-Casino und Poker scheitert vor Gerichten

(Bonn) - Nachdem sich die Bundesländer auf eine Regulierung von Online-Casinos und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 geeinigt haben, ebnen nun die Verwaltungsgerichte und Aufsichtsbehörden den Weg für eine Übergangsregulierung.

In einem zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und einem privaten Glücksspielanbieter geführtem Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Darmstadt kürzlich die Ruhestellung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens (VG Darmstadt L2218/19.DA) und Hauptsacheverfahrens beschlossen. Gegenstand des Verfahrens war eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidium Darmstadts.

Mit ihren übereinstimmenden Anträgen auf Ruhestellung des Verfahrens trugen die Beteiligten dem Umstand Rechnung, dass der Markt für Online-Casino und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 geöffnet wird. Durch die Ruhestellung soll der beteiligten Aufsichtsbehörde und dem privaten Glücksspielanbietern Raum gegebenen werden eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zur Gestaltung einer Übergangsregulierung zu finden. Zu diesem Zweck werden während der Ruhestellung des Verfahrens gegen den beteiligten Glücksspielanbieter keine Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Aufsichtsbehörde ergriffen.

Die Prozessvertreterin des an dem Verfahren beteiligten Glücksspielanbieters, Rechtsanwältin Dr. Stefanie Fuchs von der Kanzlei Hambach & Hambach sagte dazu, dass das Verwaltungsgerichts Darmstadt zuvor bereits zuerkennen gegebenen hat, >>dass an dem Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV erhebliche unionsrechtliche Zweifel bestehen und dass angesichts der anstehenden Neuregulierung ab dem 1. Juli 2021 jedenfalls kein Vollzugsinteresse mehr bestehe und die Vollziehung der Untersagungsverfügung daher unverhältnismäßig sei.

Quelle und Kontaktadresse:
(DVTM) Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V. Pressestelle Ubierstr. 94, 53173 Bonn Telefon: (0228) 304016-0, Fax: (0228) 304016-30

(ds)

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