Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland erst ab März 2006 / Kennzeichnungspflicht in einigen Ländern Europas bereits ab 13. August 2005

(Frankfurt am Main) – Ab 24. März 2006 übernehmen Hersteller und Importeure gemäß Elektrogesetz die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten. Das in diesem Zusammenhang immer wieder genannte Datum „13. August 2005“ spielt dabei in Deutschland keine Rolle. Darauf weisen der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. und der BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. in einer aktuellen Mitteilung hin.

Das Datum „13. August 2005“ findet sich ursprünglich in der europäischen Altgeräte-Richtlinie (WEEE) und darüber auch in den Umsetzungen der EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland im „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – ElektroG“). Letzteres ist erst im März 2005 in Kraft getreten, so dass der deutsche Gesetzgeber die Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten durch Übergangs¬vorschriften bis zum 24. März 2006 verschoben hat.

„Viel wichtiger ist der 23. November 2005“, unterstreicht Otmar Frey, Vorsitzender der ZVEI /BITKOM-Task-Force Elektro- und Elektronik-Altgeräte. „Bis zu diesem Datum müssen sich sämtliche Hersteller und Importeure beim Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen und ihre Garantien stellen.“ Die Registrierung erfolgt online unter www.stiftung-ear.de. Frey weiter „Parallel dazu müssen die Unternehmen mit Hochdruck an der Fertigstellung der operativen Rücknahmesysteme weiterarbeiten, wenn sie bis zum März 2005 fertig sein wollen.“

In anderen EU-Mitgliedsstaaten spielt der 13. August 2005 sehr wohl eine Rolle. So müssen beispielsweise Geräte, die nach Österreich verkauft werden, bereits jetzt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Frey: „Wer als Hersteller eine aufwändige getrennte Logistik für Geräte mit und ohne dieses Zeichen vermeiden will, wird um eine EU-weite Kennzeichnung bereits heute nicht herumkommen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt Telefon: 069/6302-0, Telefax: 069/6302-317

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