Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland erst ab März 2006 / Kennzeichnungspflicht in einigen Ländern Europas bereits ab 13. August 2005
(Frankfurt am Main) Ab 24. März 2006 übernehmen Hersteller und Importeure gemäß Elektrogesetz die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten. Das in diesem Zusammenhang immer wieder genannte Datum 13. August 2005 spielt dabei in Deutschland keine Rolle. Darauf weisen der ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. und der BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. in einer aktuellen Mitteilung hin.
Das Datum 13. August 2005 findet sich ursprünglich in der europäischen Altgeräte-Richtlinie (WEEE) und darüber auch in den Umsetzungen der EU-Mitgliedstaaten (für Deutschland im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ElektroG). Letzteres ist erst im März 2005 in Kraft getreten, so dass der deutsche Gesetzgeber die Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten durch Übergangs¬vorschriften bis zum 24. März 2006 verschoben hat.
Viel wichtiger ist der 23. November 2005, unterstreicht Otmar Frey, Vorsitzender der ZVEI /BITKOM-Task-Force Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Bis zu diesem Datum müssen sich sämtliche Hersteller und Importeure beim Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen und ihre Garantien stellen. Die Registrierung erfolgt online unter www.stiftung-ear.de. Frey weiter Parallel dazu müssen die Unternehmen mit Hochdruck an der Fertigstellung der operativen Rücknahmesysteme weiterarbeiten, wenn sie bis zum März 2005 fertig sein wollen.
In anderen EU-Mitgliedsstaaten spielt der 13. August 2005 sehr wohl eine Rolle. So müssen beispielsweise Geräte, die nach Österreich verkauft werden, bereits jetzt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Frey: Wer als Hersteller eine aufwändige getrennte Logistik für Geräte mit und ohne dieses Zeichen vermeiden will, wird um eine EU-weite Kennzeichnung bereits heute nicht herumkommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt
Telefon: 069/6302-0, Telefax: 069/6302-317
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