Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Rückübertragung der Besoldungskompetenz auf den Bund nötig

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund begrüßt, dass sich nun auch die Justizministerkonferenz auf ihrer heutigen (25. Juni 2009) Sitzung mit den Unterschieden im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Länder für die Richter und Staatsanwälte beschäftigt und vereinbart hat, sich auf ihrer Frühjahrskonferenz 2011 erneut mit dem Thema zu befassen. Dies allein reicht jedoch nicht aus.

"Eine Lösung der entstandenen Probleme ist nur durch eine Rückübertragung der Besoldungskompetenz auf den Bund möglich", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank.

Durch die Föderalismusreform I sind die Bundesländer - und nicht mehr der Bund - für die Besoldung und die Versorgung der Richter und Staatsanwälte zuständig.

"Die Übertragung der Besoldungskompetenz auf die Länder war ein Fehler. Es darf keinen Besoldungswettlauf zwischen den einzelnen Bundesländern geben. Für die richterliche und staatsanwaltschaftliche Tätigkeit in Deutschland gelten überall gleiche Anforderungen, daher müssen auch identische Besoldungsstrukturen für sämtliche Richter und Staatsanwälte bestehen", so Frank.

Nach der Übertragung der Besoldungskompetenz auf die Länder hat sich die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Länder bereits erheblich auseinanderentwickelt. In vielen Bundesländern ist die Amtsangemessenheit der Besoldung und Versorgung nicht mehr gewährleistet.

Die vom Deutschen Richterbund bereits im Jahr 2004 geäußerte Befürchtung, dass es durch die Übertragung der Besoldungskompetenz auf die Länder zu einem Wettlauf nach unten kommt, hat sich in kürzester Zeit erfüllt.

"Jeder Bürger hat Anspruch auf eine funktionsfähige Justiz, die effektiv Gerechtigkeit und Rechtssicherheit verwirklicht. Nur eine einheitliche Besoldung der Richter und Staatsanwälte in ganz Deutschland sichert die einheitlich hohe Qualität der Rechtsprechung auf Dauer. Der besoldungsrechtliche Flickenteppich muss daher durch eine bundeseinheitliche Regelung schnellstmöglich wieder beseitigt werden", so Frank.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

(el)

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