Pressemitteilung |

Rüstungsexportbericht 2001: Fragwürdige Genehmigungen und mangelnde Transparenz

(Berlin) - Der am 18. Dezember vorgelegte Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für 2001 enthält aus Sicht von amnesty international (ai) teilweise erhebliche Mängel. Noch immer fehlen Details zu Exportgenehmigungen und Waffenlieferungen, stellt die Organisation in einer ersten Bewertung fest. Auch ist nicht nachvollziehbar, ob und in welchem Umfang Menschenrechte ein Kriterium für die Exportentscheidung sind. Gleichzeitig haben die Liefergenehmigungen für Kleinwaffen und/ oder Munition an sogenannte "Drittländer" wieder deutlich zugenommen, obwohl die Bundesregierung ständig eine "restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik" verspricht.

"Es bleibt weiterhin offen, wer die Waffen für welche Zwecke erhalten soll und welche Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung im Einzelnen getroffen wurden", sagte der Rüstungsexperte der deutschen ai-Sektion, Dr. Mathias John. "Das ist besonders bedenklich, weil gerade Kleinwaffen und Munition schon in geringen Mengen zur Eskalation von Konflikten und zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können."

Aus menschenrechtlicher Sicht unverständlich sind angesichts der knappen Informationen des Rüstungsexportberichts beispielsweise die Genehmigung für Teile und Halbzeuge für Handfeuerwaffen nach Mexiko, ähnliche Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien oder - im dritten Jahr in Folge - eine weitere Genehmigung für "Herstellungsausrüstung für Handfeuerwaffen-Munition" nach Nepal. "Auch Exportgenehmigungen für Reizstoffpatronen nach Saudi-Arabien oder CS-Reizstoffen nach Hongkong sind wegen der damit möglichen Menschenrechtsverletzungen nicht nachvollziehbar", kritisierte Mathias John.

Immer noch bleiben aus Sicht von amnesty international wichtige Bereiche ausgeklammert, so die Genehmigungen für Elektroschockwaffen und Fesselwerkzeuge, aber auch der weit größere Komplex der sowohl militärisch als auch zivil nutzbaren Güter, der sogenannten "dual use-Güter". "Dabei wäre es gerade bei diesen Rüstungstransfers wichtig zu erfahren, inwieweit die Bundesregierung die Menschenrechte als Genehmigungskriterium verwendet", so Mathias John.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Bonn Heerstraße 178 53111 Bonn Telefon: 0228/983730 Telefax: 0228/630036

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