Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Rundfunkfinanzierung: ver.di begrüßt Karlsruher Entscheidung

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. „Über den konkreten Streitfall hinaus hat das Gericht wichtige Hinweise für die Zukunft des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks im Dualen System gegeben. Damit sehen wir unsere Erwartungen in wegweisende verfassungsrechtliche Klarstellungen erfüllt“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die strittige Frage der Rundfunkfinanzierung stände in engem Zusammenhang mit umfassenden Rundfunkreformen in den nächsten Jahren, betonte Werneke. Er verwies dabei insbesondere auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Rundfunkauftrag, zur Entwicklung neuer digitalen Dienste und zum Rundfunkgebührensystem.

„Es kommt jetzt darauf an, dass alle Verantwortlichen und Beteiligten kooperativ und konstruktiv an Lösungen arbeiten. Der Weg nach Karlsruhe darf auch zukünftig nur das letzte Mittel bleiben“, betonte Werneke.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

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