Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Rundfunkgebühren und Strukturreform / ver.di sieht Rundfunkfreiheit verletzt

(Berlin) - Im Zuge des jüngsten Verfahrens zur Rundfunkgebührenermittlung wurde seitens der Ministerpräsidenten der Bundesländer massiv in die Rundfunkfreiheit eingegriffen. Zu dieser Einschätzung kommt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nach Prüfung des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat deshalb die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einem Schreiben aufgefordert, Verfassungsbeschwerde „wegen der sonst drohenden dauerhaften Beschädigung des Verfahrens“ einzureichen.

Die durch die Ministerpräsidenten getroffene Gebührenentscheidung habe „ganz klar negative Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Rundfunkanstalten“. Gerade in dieser Situation sei jedoch ein Handeln mit Augenmaß zu erwarten. Im Hinblick auf die Haushaltsplanung appellierte Werneke an die Intendanten, „keine Sparmaßnahmen zu veranlassen, die zu einem unvertretbaren Substanzverslust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems führen.“ Dies beziehe sich insbesondere auf die diskutierte Schließung und Abwicklung von Orchestern. Gerade in den Orchestern manifestiere sich der kulturelle Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch gelte es, die ARD-Gemeinschaftseinrichtungen wie die Schule und das Institut für Rundfunktechnik nicht unüberlegt zur Disposition zu stellen.

Nach bekannt werden des Vertragstextes einschließlich seines Begründungsteils sei nach Ansicht von Werneke „nicht nur bei der Gebührenfestsetzung das ganze Ausmaß der Verletzung des Staatsfreiheitsgebots und der bisherigen Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich“. Durch die Festlegung von Programmobergrenzen werde „die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschnitten und massiv in die Programmhoheit und Organisationsfreiheit der Anstalten eingegriffen“. Die finanzwirksamen Selbstverpflichtungen würden in dem Entwurf zum Bestandteil des Ermittlungsverfahrens erklärt und verlören dadurch den Status der Freiwilligkeit.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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