Saison-Kurzarbeitergeld: Neue Winterregelung im Baugewerbe endlich unter Dach und Fach
(Frankfurt am Main) Nach fast zweimonatigem, hartem Ringen hinter den Kulissen haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine Fassung des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung geeinigt. Diese Fassung wurde heute mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats gilt zurzeit als sicher.
Es ist uns gemeinsam mit der SPD-Fraktion und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) in den vergangenen Wochen gelungen, Angriffe seitens einiger Arbeitgeber und einiger CDU/CSU-Parlamentarier abzuwehren und den ursprünglichen Gesetzentwurf in den Kernpunkten zu erhalten, triumphiert Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für Betriebe mit Arbeitsausfällen in den Wintermonaten deutlich verbessert. Statt dem bisherigen Winterausfallgeld, das erst ab der 31. Stunde und nur bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen gezahlt wurde, wird erstmals in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 bei allen Arbeitsausfällen und ab der ersten Ausfallstunde ein Saison-Kurzarbeitergeld gewährt. Die Höhe beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit Kind. Der Sozialaufwand wird finanziert aus einer Umlage, getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam.
Das bisherige System der Winterbauförderung war den Arbeitgebern zu kompliziert und zu teuer. Kündigungen waren die Folge. Mit dem neuen Gesetz kann die Arbeitslosigkeit am Bau nach Schätzungen der IG BAU um rund ein Viertel reduziert werden. Künftig haben Arbeitgeber keinen vernünftigen Grund mehr wegen des Winters Entlassungen auszusprechen, so der IG BAU-Chef.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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