Salz in Brot: Nachhaltige Unterstützung durch europäische Abgeordnete
(Berlin) - "Das Bäckerhandwerk hat Freunde in Brüssel!" - dieser Satz des EVP-Abgeordneten Dr. Peter Liese, ausgesprochen anlässlich des Parlamentarischen Abends der CEBP im vergangenen Jahr, hat auch im Jahr 2009 Bestand. CEBP-Präsident Henri Wagener und Generalsekretär Dr. Eberhard Groebel führten in Brüssel Gespräche über das Problem der Nährwertprofile nach der sog. Health-Claims-Verordnung. Neben Dr. Peter Liese stand auch die Berichterstatterin im zuständigen Ausschuss des Europaparlaments Dr. Renate Sommer, MdEP, zu einem gemeinsamen Gespräch zur Verfügung. Beide Abgeordnete versicherten der CEBP, dass sie keinerlei Verständnis für den Versuch der Europäischen Kommission haben, den Salzgehalt in traditionellen handwerklichen Backwaren mit Hilfe der Nährwertprofile zu regulieren. Frau Dr. Sommer hatte sich erst vor kurzer Zeit im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Streichung der Nährwertprofile nach Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung ausgesprochen. Dr. Peter Liese, der von Beruf Arzt ist, versteht auch nicht, warum die Kommission offenbar den Salzkonsum der gesamten Bevölkerung regulieren wolle. Dies sei allenfalls für Patienten z. B. mit Bluthochdruck zu empfehlen.
Präsident Henri Wagener: "Wir haben hier in Brüssel viel Verständnis für die Belange unseres Bäcker- und Konditorenhandwerks gefunden. Dies betrifft nicht nur zahlreiche Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sondern auch Vertreter der Europäischen Kommission."
Generalsekretär Dr. Eberhard Groebel: "Die Nährwertprofile nach Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung zielen auf ein europäisches Einheitslebensmittel hin. Dies ist mit der Vielfalt handwerklicher Lebensmittelproduktionen in Europa nicht vereinbar und entspricht auch nicht den unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten der Verbraucher. Der inzwischen von der Kommission vorgeschlagene Wert von 700 mg Natrium auf 100 g der fertigen Backware ist ein Wert, mit dem unsere Betriebe leben könnten. Er darf jedoch nicht nur für sechs Jahre gelten, wie es die Kommission vorschlägt."
Die CEBP ist aber derselben Auffassung wie Frau Dr. Sommer: Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung sollte vollständig gestrichen werden!
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Diana Kohzer, Referatsleiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2064550, Telefax: (030) 20645540
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