Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Sanktionsmechanismus des Stabilitätspakts weitgehend außer Kraft gesetzt

(Berlin) - Durch den Kompromissvorschlag des ECOFIN-Rats ist der Sanktionsmechanismus des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) weitgehend außer Kraft gesetzt. Die neu definierten Ausnahmetatbestände hätten zur Folge, dass nur noch extreme Verletzungen der Drei-Prozent-Obergrenze für die Haushaltsdefizite Sanktionen nach sich ziehen würden. Gleichzeitig würde den Defizitsündern erheblich mehr Zeit als bisher eingeräumt, ihre Haushalte wieder in Ordnung zu bringen. Damit würden die Bestimmungen des Maastrichter Vertrages ausgehöhlt und ihrer Glaubwürdigkeit Schaden zugefügt.

Gleichzeitig sei die Chance, den präventiven Arm des Paktes zu stärken, verpasst worden. Ein wesentlicher Mangel des Paktes sei, dass Anreize fehlen, die Haushaltslage in guten Zeiten spürbar zu verbessern. Das von den Finanzministern gegebene Bekenntnis reiche hier nicht aus. Ebenfalls sei es versäumt worden, bei der Beurteilung der Haushaltsposition dem Schuldenstand der Staaten eine größere Rolle einzuräumen. So wäre es sinnvoll gewesen, von Ländern mit einem Schuldenstand oberhalb der Grenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlichere Anstrengungen zu verlangen, um zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.

Um den Schaden am europäischen Finanzregelwerk zu begrenzen käme es nun darauf an, dass die Finanzminister ihren Ankündigungen einer nachhaltigen Haushaltspolitik auch Taten folgen ließen. So solle die Bundesregierung alles daran setzen zu verhindern, dass 2005 zum vierten Mal in Folge das Defizit die Drei-Prozent-Marke überstiege.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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