Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund / Kieler Mieterverein e.V.

Schimmelsaison beginnt

(Kiel) - Kaum sinkt die Außentemperatur in den einstelligen Bereich, häufen sich bei den schleswig-holsteinischen Mietervereinen wieder die Beschwerden: Im Winterhalbjahr nimmt die Schimmelbildung in den Wohnungen schlagartig zu. Das Problem gewinnt von Jahr zu Jahr an Schärfe, weil Die Haushalte wegen der stark gestiegenen Energiekosten sparsamer heizen und auch mit dem Lüften zurückhaltender sind. Der Streit ist fast immer gleich: Der Vermieter unterstellt unzulängliches Heizen und Lüften, der Mieter sieht Mängel der Bausubstanz. Jeder zweite Fall, der Mängel betrifft gehört in diese Kategorie.

Und wie heizt man richtig? Mietervereine empfehlen, tagsüber mindestens 18 Grad zu halten und die Temperatur nachts nicht unter 15 Grad abzusenken. Wer morgens und abends gründlich querlüftet und die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 Prozent hält, liegt auf der sicheren Seite. Kombinierte Thermo-/Hygrometer zur Messung von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit gibt es für 15 bis 20 Euro in Baumärkten, Kaufhäusern und bei Optikern. Ihr Einsatz ist sehr empfehlenswert.

Und wenn es dennoch schimmelt? Der Vermieter ist zu informieren und mit Hilfe von Fachleuten ist Ursachenforschung zu betreiben. Wenn Mieterverschulden ausscheidet, ist der Vermieter in der Pflicht. Häufig ist eine teure Verbesserung der Wärmedämmung fällig. Ungezählte Vermieter nehmen aber lieber eine längere Mietminderung hin, als eine teure Instandsetzung zu beauftragen.

In diesen Fällen empfiehlt es sich eine Mängelbeseitigungsfrist zu setzen. Ist sie erfolglos verstrichen kommt ein Beweissicherungsgutachten und eine Klage auf Instandsetzung in Frage, die jedoch langwierig ist. Alternativ kann der Mieter bei kleineren Schäden die Instandsetzung selber betreiben und mit den Kosten aufrechnen. Dazu könnte z. B. die Installation eines neuartigen Belüftungssystems gehören. Es misst in schadensanfälligen Ecken mit einem kleinen Sensor Wandtemperatur und Luftfeuchtigkeit und sorgt bei Bedarf mit einem kleinen Lüfter dafür, dass sich keine Feuchtigkeit niederschlagen kann. Damit ist der ungesunden Schimmelpilzbildung die Grundlage entzogen. Hilfreich kann auch eine deutlich höhere Beheizung des Mietobjektes sein, verbunden mit einer Erhöhung des Lüftungstaktes, wobei die dadurch anfallenden höheren Heizkosten der Vermieter tragen müsste. Wenn Mieterverschulden ausscheidet kann der Mieter aber auch fristlos kündigen und seine Kosten als Schadensersatzanspruch geltend machen.

Wenn die Mängel verdeckt schon beim Vertragsabschluss vorhanden waren, haftet der Vermieter sehr viel schärfer, als wenn sie erst während der Mietdauer eintreten. Nachfrage beim Vormieter lohnt allemal.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig.holstein.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931

(el)

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