Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Schindler begrüßt Novelle der Verpackungsverordnung im Sinne der Landwirtschaft

(Mainz) - Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2003 dem Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Demnach soll die seit dem 1. Januar 2003 geltende Pflichtpfandregelung überarbeitet werden.

Schindler begrüßt, dass Tetrapacks und Schlauchbeutel, welche überwiegend für Milch verwendet werden, von der Pflichtpfandregelung ausgenommen wurden. Außerdem seien alle Milchmixgetränke mit einem Mindestmilchanteil in Höhe von 50 Prozent von der Pfanderhebungspflicht ausgenommen. Des Weiteren hätte erreicht werden können, dass Weinverpackungen einschließlich Perl-, Schaum-, Likörwein und aromatisierter Wein nicht der Pfandpflicht unterliegen.

Nun gelte es, Bundestag und Bundesrat davon zu überzeugen, diesen Ausnahmen im Sinne der Landwirtschaft zuzustimmen, kommentierte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd den Kompromiss.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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