Schindler: Kleinerzeugerregelung nur kleiner Schritt im Bürokratiedschungel
(Mainz) - Ende Juni hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1244/2001 angenommen. Ziel dieser Verordnung ist es, den Verwaltungsaufwand, den die Zahlung der Direktbeihilfen für kleine landwirtschaftliche Erzeuger und die nationalen Behörden überproportional mit sich bringt, zu verringern. Demnach können die Mitgliedsstaaten der EU eine vereinfachte Regelung die Kleinerzeugerregelung KER einführen.
Damit können Landwirte, welche nur geringfügige Direktbeihilfen erhalten, künftig für diese Beihilfen nur einen Antrag stellen, um dann einen jährlichen Gesamtbetrag von maximal 1.250 Euro zu beziehen. Die Höhe des Betrages richtet sich entweder nach dem Durchschnitt der in den drei Jahren zuvor erhaltenen Beihilfen oder nach der Summe der im Vorjahr des Antrages erhaltenen Beihilfen. Mit der bis 2005 zunächst befristeten, kostenneutralen Regelung werden keine neuen Beihilfen eingeführt, sondern eine Reihe der geltenden Regelungen vereinfacht. Die Kleinerzeuger müssen aufgrund der Vielfalt ihrer Tätigkeiten eine Fülle von Formalitäten erledigen, die auch die für die Bearbeitung der Anträge, die Auszahlung und Überwachung der Beihilfen zuständigen nationalen Behörden mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand belasten.
BWV-Präsident Norbert Schindler bewertet den derzeitigen Vorschlag für die Kleinerzeugerregelung grundsätzlich als begrüßenswert, aber dennoch in der jetzigen Fassung als unbefriedigend. Da es bisher nicht gelungen ist, alle Direktzahlungen an die Landwirte einzubeziehen und durch den niedrig angesetzten Höchstbetrag in Rheinland-Pfalz nur etwa 12 Prozent der Erzeuger den Nutzen der Regelung genießen würden, bringt uns die KER nur einen kleinen Schritt im bürokratischen Dschungel nach vorne, erklärt Norbert Schindler.
Aus diesem Grund hatte sich der BWV-Präsident Ende Juni in einem Schreiben an den Mainzer Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage gewandt. Hierin hatte er gefordert, sich für eine Anhebung der Höchstgrenze von 1.250 Euro einzusetzen, damit mehr Kleinbetriebe in Rheinland-Pfalz die Vorteile der KER nutzen könnten. Derzeit könnten nach ersten Überschlagungen nur etwa 12 Prozent der hiesigen Landwirte in den Genuss der bürokratischen Vereinfachung gelangen, während in anderen EU-Staaten wie beispielsweise Portugal nahezu zwei Drittel der Landwirte die Vorteile nutzen könnten.
Außerdem bat Schindler den Minister darum, sich für die Einbeziehung aller Direktzahlungen in die Regelung einzusetzen. Die auch in Rheinland-Pfalz wichtigen Maßnahmen wie die Zahlungen für benachteiligte Gebiete sowie die Förderverfahren für die flankierenden Maßnahmen (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) müssten nach wie vor zusätzlich mit dem dazugehörigen Flächennachweis ausgestellt werden. Dies könne vom Berufsstand nicht akzeptiert werden.
In einem Antwortschreiben stimmte Staatsminister Bauckhage den Anliegen des BWV zu. Er versprach, sich über den bereits gestellten Antrag im Bundestag hinaus für eine Ausweitung der KER auf die Anwendungsbereiche weiterer Direktzahlungen einzusetzen. Ebenfalls plane der Minister, sich mit dem Berufsstand in Verbindung zu setzen, sobald der Entwurf der Durchführungsbestimmungen vorliege
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