Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Schindler: Weitere 400.000 Hektar Vogelschutzgebiete sind des Guten zu viel

(Mainz) - „Nach der gerade erst abgeschlossenen zweiten Gebietsausweisung für die europaweite Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist den Bauern und Winzern nicht zuzumuten, noch weitere 20 Prozent der Landesfläche mit insgesamt 400.000 Hektar Vogelschutzgebietsausweisungen der wirtschaftlichen Landwirtschaft zu entziehen“, erklärt Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd in einem Schreiben an die Kreisverwaltungen des Landes. Mit den geplanten Ausweisungen stünden nahezu drei Viertel der Landesfläche für die umwelt- und naturschonende Bewirtschaftung zur Verfügung.

Gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie sollen alle Landstriche erfasst werden, in denen bedrohte Vogelarten beheimatet sind. In diesen Gebieten sollen die Vögel besonderen Schutz bekommen, damit der Rückgang der Artenvielfalt verhindert werden kann. Ausgehend vom Status quo der jeweiligen Gebiete sind bei geplanten Veränderungen, welche sich unter Umständen störend auf den Lebensraum auswirken, so genannte Verträglichkeitsprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Prüfung müssen im Zweifelsfall die wirtschaftlichen Belange des Landnutzers hinter den Schutz der entsprechenden Vogelart gestellt werden.

Aus diesem Grund befürchtet der landwirtschaftliche Berufsstand, dass die betroffenen Flächen künftig Bewirtschaftungsauflagen und erheblichen Nutzungseinschränkungen unterliegen werden. Geplant sind insbesondere Einschränkungen bei der Grünlandnutzung, der Jagd, dem Straßen- und Wegebau sowie bei der Entwicklung großräumiger, effizienter Bewirtschaftungseinheiten. „Durch die geplante Agrarwende stehen die Landwirte vor einer großen Kehrtwende. Durch die gewollte Focussierung der Fördermittel auf Ökobetriebe, sind die übrigen Betriebe extrem dazu gezwungen, wirtschaftliche Einheiten zu schaffen“, so Schindler. Diese Richtlinie sei kontraproduktiv und sei ein typisches Beispiel für die Richtungslosigkeit der neuen Agrarpolitik.

Massiv beklagt Schindler ebenfalls die Vorgehensweise des Verfahrens in einem Schreiben an die Kreisverwaltungen. Entgegen den Aussagen des Mainzer Umweltministeriums wurden die Kreisbauernverbände beziehungsweise die Betroffenen teilweise nicht von den Landkreisen ausdrücklich angeschrieben. Aufgrund der kurzfristigen Möglichkeit zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange, der Fristlegung innerhalb der Ferienzeit sowie

dem Ausbleiben von mündlichen, öffentlichen Informationsveranstaltungen sei darauf zu schließen, dass es sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren handele.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd spricht sich deshalb gegen die geplante Ausweisung weiterer Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie aus. Nach Abschluss der geplanten Informationsveranstaltungen werde der BWV eine Gesamtstellungnahme für das Verbandsgebiet gegenüber dem Umweltministerium abgeben, so der Präsident. Eine Quasi-Enteignung werde man sich insbesondere aufgrund der vielfältigen, weitergehenden und freiwilligen Sondermaßnahmen vom Feldhamsterschutzprogramm bis zum Schutz von Flora und Fauna im Rahmen des ‚Förderprogrammes Umweltschonenden Landbewirtschaft‘ (FUL) nicht hinnehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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