Schindler: Zusätzliche Ausweisung von Vogelschutzgebieten unsinnig und überflüssig
(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. hat sich im Rahmen einer Stellungnahme zur Nachmeldung von Vogelschutzgebieten entschieden gegen eine zusätzliche Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausgesprochen. Dies sei nicht nur fachlich unsinnig, sondern auch überflüssig, kommentierte der Präsident des BWV, Norbert Schindler, die Situation.
Bereits heute seien rund 17 Prozent der rheinland-pfälzischen Landesfläche als FFH- und Vogelschutzgebiete in das europäische NATURA 2000-Netz aufgenommen, so Schindler. Der Anteil der Vogelschutzgebiete betrage damit 8,34 Prozent der Landesfläche. Es sei daher in keinster Weise nachvollziehbar, warum nun weitere 74.026 Hektar, was einer Steigerung von 44,7 Prozent entspreche, als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden sollen.
Hinzu komme, dass die Datengrundlage, die als Basis für die Ausweisung der zusätzlichen Vogelschutzgebiete herangezogen wurde, auf privaten Zählungen von Hobby-Ornithologen basiere. Diese Daten seien nicht nur teilweise veraltet, sondern entbehrten in vielen Fällen jeder wissenschaftlichen Grundlage, so BWV-Präsident Schindler. Eine auf fragwürdiger Datengrundlage basierende Ausweisung von Vogelschutzgebieten hätte für die Landwirtschaft und den Weinbau erhebliche Auswirkungen, stellte der BWV-Präsident klar. Er werde es nicht zulassen, dass Betriebe aufgrund einer solchen Vorgehensweise in ihrer Existenz und zukünftigen Ausrichtung gefährdet werden.
Erst die Tatsache, dass Landwirtschaft und Weinbau betrieben werde, habe zur Ansiedlung von Vögeln in den betreffenden Regionen geführt, so Schindler. Er lege daher nach wie vor größten Wert darauf, dass eine zukunfts- und wett-bewerbsorientierte Landbewirtschaftung in Vogelschutzgebieten Grundlage bei einer Ausweisung sein müsse. Nutzungsänderungen dürften in diesem Zusammenhang keinesfalls blockiert oder behindert werden. Dasselbe gelte für Bodenordnungsverfahren. Es müsse zwingend sichergestellt sein, dass diese auch in Zukunft wettbewerbsorientiert durchgeführt werden könnten, so Schindler. Es könne keinesfalls eine Differenzierung bestimmter landwirtschaftlicher Tätigkeiten, Nutzungsformen, Anbauverfahren oder Produktionsverfahren geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Pressestelle
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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