Pressemitteilung | Deutscher Sportwettenverband e.V.

Schließung von Verfahren: EU-Kommission handelt kurzsichtig / Europarechtliche Probleme der Sportwettenregulierung bestehen fort

(Berlin) - Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) kritisiert die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Pilotverfahren gegen die deutsche Glücksspielregulierung einzustellen. Mit dem 2015 eingeleiteten Verfahren hatte die Kommission auf schwere europarechtliche Mängel am Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen.

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung kündigt die EU-Kommission an, 130 Verfahren gegen Mitgliedstaaten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu schließen, darunter auch im Bereich Glücksspiele. Dabei betont die Kommission, dass sie andere politische Prioritäten setzen will. Mit der Einstellung des Verfahrens ist jedoch ausdrücklich keine Aussage über die Konformität der deutschen Glücksspielgesetzgebung mit EU-Recht verbunden.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert:

"Die Kommission missachtet ihren Auftrag als Hüterin der Verträge und damit der Grundfreiheiten in Europa. Wir halten es für äußerst bedenklich, dass das Verfahren unter falschen Prämissen eingestellt wird. Brüssel geht offensichtlich davon aus, dass sich die Rechtslage in Deutschland ab 2018 ändert."

Die Bundesländer hatten der EU-Kommission im Rahmen der Notifizierung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags mitgeteilt, dass dieser am 1. Januar 2018 in Kraft treten werde. Damit, so die Länder, würden die rechtlichen Bedenken am Staatsvertrag vermeintlich ausgeräumt. Inzwischen steht jedoch fest, dass die Ratifizierung des Staatsvertrags scheitern wird, da nicht alle Landtage bereit sind, diesen mitzutragen. Daher bleibt es vorerst bei der derzeitigen Regulierung und dem gescheiterten Konzessionsverfahren für Sportwetten.

Mathias Dahms erläutert:

"Auch wenn die EU-Kommission heute die sich lange hinziehenden Verfahren für erledigt erklärt hat, steht den betroffenen Unternehmen selbstverständlich der Rechtsweg, auch bis zum Europäischen Gerichtshof, offen. Darauf weist die Kommission ausdrücklich hin."

Auch mehrere deutsche Gerichte haben immer wieder Bedenken gegen einzelne Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags geäußert. Aus Sicht der Sportwettenanbieter liegt die Lösung auf der Hand: Um einen rechtskonformen und funktionierenden Sportwettenmarkt zu schaffen, muss der Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich neu gefasst werden.


Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin gegründet und versteht sich als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung auch für den deutschen Markt an. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 1 Milliarde Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportwettenverband e.V. Pressestelle Augustusstr. 62, 10117 Berlin Telefon: (030) 403 680 160, Fax: (030) 403 680 170

(cl)

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