Pressemitteilung |

Schluss mit Diskriminierung von Werbeartikeln: Wer mit Werbeartikel wirbt, verschenkt Nichts

(Neuss) - Bei der Herbsttagung des Bundesverbandes führender Werbeartikel-Berater und Großhändler (bwg) in Neuss wurde dessen Vorsitzender Hans-Joachim Evers grundsätzlich: "Ein Geschenk ist ein Geschenk. Es wird ohne Absicht eines Gegengeschenks überreicht. Es soll kurzfristig Freude vermitteln, eine Anteilnahme oder Aufmerksamkeit darstellen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. In der Wirtschaft gibt es keine Geschenke. Hier wird mit unterschiedlichen Werbemedien um Kunden gebuhlt. Es geht also um die Anbahnung bzw. Vertiefung bestehender Kundenkontakte mit dem Ziel profitable Wirtschaftsbeziehungen zu entwickeln. Deshalb muss Schluss mit der steuerlichen Diskriminierung des Werbeartikels sein, der anderen Werbeformen, wie Fernsehen, Hörfunk, Internet oder Zeitungen, nicht gleichgestellt ist."

Evers erinnerte eindringlich daran, dass für die Produktion eines TV-Werbespots praktisch unbegrenzte Budgets voll als Betriebsausgaben vom Fiskus anerkannt werden: "Da können für einen 20-Sekunden-Spot große Teams auf eine Karibikinsel fliegen, um dort zu produzieren. Alle Kosten inkl. der Ausstrahlung des Spots werden voll anerkannt", sagt Evers. "Aber bei einem Werbeartikel gibt es bundesweit die Reglementierung von 35 Euro pro Kunde und Kalenderjahr. Das ist Irrsinn."

Marketing-Experten ist klar, dass Werbung immer einen Nutzen verspricht. Dies kann sofort, also unmittelbar eintreten. Es kann aber auch mit Zeitverzögerung, also mittelbar passieren, es wirkt direkt, jetzt und hier, oder aber über einen längeren Zeitraum. Hierzu Hans-Joachim Evers: "Der Erinnerungswert an eine Werbung ist bei Werbeartikeln mit einer Botschaft unerreicht Nummer eins. Denn der Empfänger kann das Produkte und die Werbebotschaft buchstäblich sehen, hören, fühlen, schmecken, - mit sich tragen, hinstellen, jeder Zeit wieder greifen, meist über einen langen Nutzungszeitraum. Das geht mit anonymer Massenwerbung wie Funk/Fernsehen und Print nicht, schon gar nicht wenn die Zielperson das Medium im Moment nicht nutzt, dann geht diese Werbung ins Leere. Trotz bürokratischer Hemmnisse seitens der Finanzbehörden bleibt der Werbeartikel das Werbemedium mit dem größten Werbenutzen. Der Dachverband wird im Januar 2012 eine Werbewirkungsstudie vorstellen die diese Thesen belegen wird."

Auch medienpolitisch gehört die bestehende Ungleichbehandlung ins Archiv: Die werbefinanzierten Fernsehsender sind auf Werbung angewiesen, um Programm anbieten zu können, Zeitungsverlage brauchen die Anzeigen, um Informationen zu drucken, d.h. der Kundennutzen ist direkt erkennbar bzw. lesbar. Nicht anders ist es bei Werbeartikeln. Der Nutzungsvorteil eines Werbeartikels stellt auch hier die Werbung ins rechte Licht. "Würde die steuerliche Behandlung aller Werbemedien gleichgestellt, würden mehr Firmen Werbeartikel zur Absatzförderung einsetzen, bereits mit Werbeartikeln aktive Untenehmen noch mehr für ihre Marken werben Durch quantitative und qualitative Steigerung des Werbeartikels kann selbst bei vorsichtiger Prognose eine enorme Steigerung des derzeitigen Branchen-Umsatzes von drei Milliarden Euro erzielt werden Und dabei ist jeder Euro Mehrwert-Steuer belegt. Das ist dann wirklich ein Geschenk für Vater Staat und die leeren Haushaltskassen der öffentlichen Hand."
Werbeartikel gefallen, werben, wirken im Marketing-Mix der Unternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
bwg Bundesverband der Werbemittel-Berater und -Großhändler e.V. Hans-Joachim Evers, Vorstandsvorsitzender, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Jasminweg 4, 41468 Neuss Telefon: (02131) 222560, Telefax: (02131) 222660

(cl)

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