Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Schluss mit überquellenden Briefkästen! / Verbraucher vertrauen beim Schutz gegen ungefragte Werbesendungen auf neue DDV-Robinsonliste / bereits über 587.000 Einträge von Bürgerinnen und Bürgern

(Wiesbaden) - Immer mehr Verbraucher schieben ungefragter, personalisierter Werbung im Briefkasten mit der neuen DDV-Robinsonliste den Riegel vor! So können Bürgerinnen und Bürger künftig dafür sorgen, dass sie keine Werbesendungen aus Branchen erreichen, die sie nicht interessieren. Möglich macht dies die neue DDV-Robinsonliste. Das Verbraucherschutzinstrument, das es bereits seit 1971 gibt, wurde nach den Bedürfnissen der Konsumenten neu überarbeitet, damit jeder Verbraucher individuell durch Ankreuzen wählen kann, aus welchen Bereichen er keine Werbung erhalten möchte - und aus welchen er personalisierte Werbesendungen zulässt. Zur Auswahl stehen 13 Kategorien wie beispielsweise Auto, Touristik, Mode oder Lotterie.

Und so funktioniert es: Der Verbraucher füllt einen Aufnahmeantrag aus und wird nach der Zusendung (siehe unten) kostenlos für fünf Jahre in die DDV-Robinsonliste eingetragen. Die Liste wird werbungtreibenden Unternehmen zur Verfügung gestellt, die vor dem Versand von Werbebriefen die Adressen abgleichen. Alle in der Robinsonliste enthaltenen Adressen werden von der Werbung ausgenommen.
Beim Ausfüllen kann der Verbraucher neuerdings zwischen zwei Optionen wählen. 1. Er lehnt mit seinem Eintrag – wie bisher schon möglich - pauschal die Zusendung von Werbung ab. 2. Er lehnt – und das ist neu - aus einer Liste von 13 Angebotsbereichen per Ankreuzen diejenigen ab, aus denen er keine Werbesendungen erhalten möchte.

Mittlerweile nutzen eine Vielzahl von Unternehmen die Verbraucherschutzmaßnahme des DDV: Bei weit über 90 Prozent des Gesamtvolumens der Neukundenmailings wird die Robinsonliste eingesetzt. So zeigt die Erfahrungen des DDV, dass sich die Zahl der Briefe von Unternehmen, die der Verbraucher bisher nicht kannte oder zu denen keine Kundenbeziehung besteht, durch einen Eintrag in die neue DDV-Robinsonliste deutlich verringert. Unadressierte Werbesendungen können mit der Robinsonliste nicht gestoppt werden. Hierfür kommen nach wie vor die Briefkasten-Aufkleber mit dem Vermerk „Bitte keine Werbung“ zum Einsatz.

Auch für die im Direktmarketing aktiven Unternehmen ist die neue Robinsonliste von entscheidendem Vorteil. Denn Mailings an Verbraucher, die generell oder partiell keine Werbung erhalten wollen, bedeuten Streuverluste und verursachen vermeidbare Produktions- und Portokosten. Erhalten aber Verbraucher überwiegend Angebote, die sie auch wollen, steigt deren Zufriedenheit und steigt der Erfolg für die Unternehmen.

Verbraucher, die sich in die Robinsonliste eintragen lassen möchten, können die Unterlagen per Postkarte unter „DDV-Robinsonliste“, Postfach 1401, 71243 Ditzingen anfordern oder sich den Antrag bequem im Internet unter www.ddv-robinsonliste.de herunterladen und ausgefüllt zurücksenden. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V. Inge Wagishauser, Leiterin, Öffentlichkeitsarbeit Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99

(bl)

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