Pressemitteilung | Apothekerverband Nordrhein e.V.

Schmerzmittel müssen sorgfältig dosiert werden / Apotheker-Beratung ist vor Einnahme unverzichtbar

(Düsseldorf) - Vor der Einnahme von Schmerzmitteln ist die Beratung eines Apothekers unverzichtbar. Darauf machen die Apotheker in Nordrhein aufmerksam. Aktueller Anlass ist die Neubewertung von Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Paracetamol. "Ab 1. April 2009 werden diese Schmerzmittel verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten sind", sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.

Diese Änderung ist aus Sicht der Apotheker sinnvoll. "Bei Schmerzmitteln, vor allem wenn sie rezeptfrei sind, besteht die Gefahr der unkritischen Anwendung. Das kann teilweise schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben." Am Beispiel Paracetamol werde dies deutlich. Es sei zwar grundsätzlich ein empfehlenswertes Schmerz- und fiebersenkendes Mittel und auch für Kinder geeignet. Die Höchstdosen seien aber unbedingt zu beachten. Denn eine Überdosierung könne zu Leberschäden führen. "Zudem ist Paracetamol auch in einigen Kombinationsmitteln gegen Erkältungen enthalten. Bei gleichzeitiger Einnahme verschiedener Arzneimittel besteht dann auch die Gefahr einer unbeabsichtigten Überdosierung."

"Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und keine herkömmlichen Konsumgüter, die man nach Lust und Laune einnehmen kann. Das muss jedem klar sein und deshalb müssen Schmerzmittel auch sorgfältig dosiert werden", sagt Katzenbach. "Um Nebenwirkungen zu vermeiden, ist es für die Patienten ratsam, sich auf jeden Fall vom Apotheker beraten zu lassen." Das gilt auch für andere rezeptfrei erhältliche Wirkstoffe. So können beispielsweise Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Diclofenac auf Dauer Magen und Darm schädigen. Unabhängig vom Wirkstoff sollten Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat nie längere Zeit eingenommen werden, empfehlen die Apotheker in Nordrhein.

Der Weg zur Verschreibungspflicht:

Mit der Risikobeurteilung von Arzneimitteln beschäftigt sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Dieser Ausschuss empfiehlt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Einführung oder Aufhebung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Nach der Zustimmung des BMG fließen die Empfehlungen der Sachverständigen in die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V. Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 439170, Telefax: (0211) 4391717

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