Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Schnelle Einleitung der Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens besserer Schutz für Seeleute, mehr Sicherheit in der Seeschifffahrt

(Berlin) - Das Ratifizierungsverfahren zum im Februar 2006 verabschiedeten Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wird zügig eingeleitet. Dazu erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Verband Deutscher Reeder und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):

Eine weltweite und grundlegende Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten und damit einen deutlichen Gewinn an Sicherheit in der internationalen Seeschifffahrt – das erwartet die Bundesregierung vom Seearbeitsübereinkommen, das im Februar 2006 von der Internationalen Maritimen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf verabschiedet worden war.

Die Bundesregierung werde das Ratifizierungsprüfverfahren unverzüglich einleiten, sagte Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf einer Pressekonferenz am 25. August 2006 in Hamburg. Die Pressekonferenz fand zum Abschluss der so genannten Übersetzerkonferenz statt, auf der sich Vertreter Österreichs, der Schweiz und Deutschlands auf eine einheitliche Übertragung des Übereinkommens ins Deutsche einigten. Das Übereinkommen, so Andres weiter, sei der zentrale Baustein, um in Zukunft weltweit arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards zu schaffen und Sozialdumping durch Billigflaggenschiffe zu unterbinden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, unterstrich die Bedeutung des Seearbeitsübereinkommens für die Schiffssicherheit. Durch einheitliche und weltweit durchsetzbare Mindeststandards – zum Beispiel in den Bereichen Arbeits- und Ruhezeiten, medizinische Tauglichkeit und Betreuung, Unterbringung und Freizeit sowie Ausbildung der Seeleute – werde die Sicherheit auf den Schiffen und in den Häfen deutlich erhöht.

Für Cleopatra Doumbia-Henry, die Direktorin der Abteilung „Internationale Arbeitsstandards“ der Internationalen Arbeitsorganisation, ist das Übereinkommen wichtiger Bestandteil der Verwirklichung des von der IAO 1999 initiierten strategischen Konzepts der „menschenwürdigen Arbeit“ („decent work“) für den Bereich der internationalen Seeschifffahrt. Die überwältigende Zustimmung der IAO-Mitgliedstaaten zu dem Übereinkommen sei ermutigend. Jetzt müssten Taten folgen und die Mitgliedstaaten die Umsetzung des Übereinkommens zügig vorantreiben, so Doumbia-Henry. Deutschland komme dabei eine Schlüsselrolle zu.

Aus Sicht des Verbandes Deutscher Reeder werden mit dem Übereinkommen einheitliche Wettbewerbsbedingungen hergestellt und damit die Möglichkeiten der langfristigen Gewinnerzielung gerade für deutsche Reeder verbessert. Reeder, die sich auf Kosten von Arbeitnehmern unfaire Wettbewerbsvorteile gegenüber verantwortungsbewussten Betreibern verschaffen, hätten zukünftig keinen Platz mehr in der internationalen Handelsschifffahrt, sagte Dr. Dierk Lindemann, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Reeder.

Jan Kahmann, Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), wies darauf hin, die Seeleute verstünden das Übereinkommen als internationale „Bill of Rights“. Die hohe Zahl an Ausflaggungen von Schiffen unter so genannte Billigflaggen habe die Seeleute unter Druck gesetzt, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Das Übereinkommen durchbreche die seit Beginn der 1990er Jahre erkennbare Abwärtsspirale im Bereich der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

(sk)

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