Schönheitsreparaturen: Haus & Grund-Mietverträge nicht zu beanstanden / Bundesgerichtshof konkretisiert Unwirksamkeit starrer Fristenpläne
(Berlin) .- Nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund konkretisiert das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Schönheitsreparatur-Klauseln (Az.: VIII 178/05) die bereits in der Vergangenheit mehrfach festgestellte Unwirksamkeit von starren Fristenregeln. Aktuelle Mietverträge von Haus & Grund sind von diesem Urteil nicht betroffen, unterstreicht Verbandspräsident Rüdiger Dorn.
Der BGH hatte in den letzten Jahren verschiedene Klauseln, die die Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen regelten, als nicht wirksam erachtet. Nach dieser Rechtsprechung hat Haus & Grund seine Mietvertragsformulare angepasst.
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Haus & Grund Deutschland
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