Schulgesetz beschlossen: Fortschritt durch höhere Finanzierung – strukturelle Fragen bleiben offen
(Erfurt) - Die Novelle des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft stellt mit dem beschlossenen Finanzaufwuchs einen wichtigen Schritt dar, um die Finanzierung freier Schulen insgesamt weiterzuentwickeln. Zentrale strukturelle Fragen sind aber vor allem mit Blick auf Förderschulen und Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft weiterhin offen.
Die vorgesehenen Mehrausgaben sowie die erstmalige Berücksichtigung von Overhead-Kosten tragen grundsätzlich dazu bei, Kostenentwicklungen besser abzubilden. Für Förderschulen und Gemeinschaftsschulen, die mit besonderen pädagogischen, personellen und infrastrukturellen Anforderungen arbeiten, ergibt sich daraus jedoch keine ausreichende Finanzierung. Ihre spezifischen Bedarfe werden im Gesetz weiterhin nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es für eine auskömmliche Finanzierung erforderlich wäre.
Die von mehreren Mitgliedern der LAG Schulen in freier Trägerschaft vorgeschlagene Festsetzung eines sachgerechten Kostensatzes ab 2026 hätte hier zu mehr Planungssicherheit beitragen können, wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Oberkirchenrat Christoph Stolte, stellvertretender Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen erklärt: „Förderschulen stehen unter großem finanziellem Druck, da sie als staatliche Ersatzschulen kein Schulgeld erheben. Darüber besteht seit über 30 Jahren in Thüringen ein politischer und gesellschaftlicher Konsens. Das Land hat diesen Umstand bisher in der Finanzierung nicht berücksichtigt. “
Die vorgesehene einmalige Sonderzahlung für einen Übergangszeitraum kann hingegen die bestehenden strukturellen Herausforderungen nur teilweise abfedern. Einmalige Maßnahmen können notwendige langfristige Anpassungen nicht ersetzen und bieten insbesondere Gemeinschaftsschulen und Förderschulen keine dauerhafte finanzielle Perspektive.
Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft bleiben strukturell benachteiligt, da Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 weiterhin nach dem Kostensatz der Regelschulen finanziert werden, obwohl ein zugrunde liegendes Gutachten deutlich höhere staatliche Kosten pro Schüler*in ausweist.
Quelle und Kontaktadresse:
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 511 499-11
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