Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

„Schutz vor Diskriminierung bitter nötig“ / LSVD-Sprecher Manfred Bruns bei Bundestagsanhörung

(Köln) - Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), ist bei der heutigen (07. März) Anhörung des Bundestages zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz als Sachverständiger gehört. Bruns wird dabei die Unterstützung des LSVD für das Gesetz deutlich machen.

Laut Bruns ist das Gesetz überfällig - die entsprechenden EU-Richtlinien hätten schon längst umgesetzt werden müssen. Deutschland findet mit dem Antidiskriminierungsgesetz endlich Anschluss an die rechtspolitische Entwicklung in vielen Nachbarländern. Das ist bitter nötig: Nach wie vor werden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender diskriminiert. Zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungsverträgen: bislang werden schwulen Männern private Lebens- oder Krankenversicherungen oft pauschal verweigert.

Im Zivilrecht hätte sich der LSVD einen weitergehenden Schutz gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität gewünscht. Immerhin werden aber die schlimmsten Diskriminierungsfälle erfasst, unter denen Homosexuelle derzeit zu leiden haben. Insofern ist das geplante Antidiskriminierungsgesetz ein deutlicher Fortschritt. Es wird zum Abbau der Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: 0221/9259610, Telefax: 0221/92596111

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