Schweinedatenbank: Meldefrist endet zwei Wochen nach dem Stichtag 1. Januar
(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd weist die Schweinehalter im Verbandsgebiet darauf hin, dass die Meldefrist für die Stichtagsmeldung der Schweinedatenbank zwei Wochen nach dem Stichtag, dem 1. Januar, endet.
Schweinehalter müssten daher zum Stichtag 1. Januar die Anzahl der an diesem Tag im Bestand vorhandenen Schweinen innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag melden, so der BWV. Bei dieser Stichtagsmeldung würden die zwei Kategorien Zuchtschweine einschließlich Saugferkel und Mastschweine erfasst. Anzugeben sei neben der Registriernummer jeweils die Anzahl der Schweine.
Darüber hinaus seien Schweinehalter verpflichtet, die Übernahme von Schweinen innerhalb von 7 Tagen zu melden. Meldepflichtig sei dabei jeweils der aufnehmende Betrieb. Meldepflichtige Schweinehalter könnten die notwendigen Meldungen entweder per vorgedruckter Meldekarte über den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach oder direkt per Internet unter www.hi-tier.de vornehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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