Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

Schweizer Volksabstimmung zur Masseneinwanderung - wäre in Deutschland nicht zulässig

(Berlin) - In einer Volksabstimmung haben die Schweizerinnen und Schweizer heute (9.2.) über die Begrenzung der Einwanderung abgestimmt. Mit einer sehr knappen Entscheidung wurde die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) initiierte Vorlage angenommen, die Bundesverfassung muss nun, wie von der Initiative gefordert, geändert werden (http://www.masseneinwanderung.ch/content/initiative/initiativtext/).

Der Knackpunkt: Eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung würde die mit der EU vertraglich vereinbarte Personenfreizügigkeit aushebeln. Dieser Vertrag ist Bestandteil einer Gruppe von sieben bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Zwar handelt es sich dabei um jeweils eigenständige Verträge, jedoch sind sie durch eine sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft. Das bedeutet: Steigt ein Partner aus einem der Verträge aus, werden auch die anderen hinfällig. In diesem speziellen Fall sind also auch Verträge über das Beschaffungswesen, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, den Land- und Luftverkehr sowie die Forschung betroffen. Dies ist auch der Grund, warum alle anderen Parteien, Wirtschaft und Forschung sich gegen die Initiative der SVP ausgesprochen haben. Die Verfassungsänderung könnte andere Bereiche in der Zusammenarbeit beeinflussen, von denen die Schweiz durchaus profitiert.

Direkte Demokratie ist Spiegel der Gesellschaft

Wie auch immer Volksentscheide ausgehen - das Ergebnis ist kein Argument gegen einen Ausbau der direkten Demokratie. Die direkte Demokratie ist unverzichtbar, soll das Volk tatsächlich der Souverän sein. Die direkte Demokratie hält der Gesellschaft lediglich den Spiegel vor und zeigt ihr, in welchem Zustand sie sich befindet. Der Spiegel ist aber nicht verantwortlich dafür, welches Bild er zurückwirft.

In Deutschland nicht möglich

In Deutschland wäre eine solche Verfassungsänderung nicht möglich, weder durch Parlament, noch, falls es den auf Bundesebene gäbe, durch Volksentscheid. Denn als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland an europäisches Recht gebunden, das auch die Personenfreizügigkeit beinhaltet. Eine Änderung der Gesetzeslage in diesem Punkt würde also direkt gegen so genanntes Primärrecht verstoßen. Eine Veränderung wäre nur über eine Änderung des Lissabonvertrages möglich.

Würde in Deutschland, wenn es den bundesweiten Volksentscheid dann gibt, ein Volksbegehren ähnlich der Initiative der SVP gestartet werden, würde es bereits nach der Antragsstufe scheitern. Wegen der Verletzung der EU-Verträge würde es vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Diese präventive Normenkontrolle, mit der überprüft wird, ob eine Gesetzesinitiative verfassungskonform ist, gibt es bei der Volksgesetzgebung in allen Bundesländern. Auch auf Bundesebene würde dies so geregelt sein. Der Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie (http://www.volksentscheid.de/fileadmin/pdf/MD-Gesetzentwurf_Volksentscheid.pdf) zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids sieht genau dies ebenso vor, wie alle anderen bisher in den Bundestag eingebrachten Vorschläge für die direkte Demokratie auf Bundesebene. Diese Praxis ist der Schweiz fremd. Volksinitiativen können vom Parlament nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen zwingendes Völkerrecht (z.B. Folter, Sklaverei) verstoßen. Die Schweiz pflegt eine andere Kultur der Verfassungsgebung und hat kein eigenes Verfassungsgericht.

Das offizielle Wahlergebnis: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20140209/index.html

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V., Bundesverband Pressestelle Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Fax: (030) 42082380

(cl)

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