Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Sehen und gesehen werden: Sicherheit durch Sichtbarkeit auf dem Schulweg

Sehen und gesehen werden: Sicherheit durch Sichtbarkeit auf dem Schulweg
(Berlin) - Die Tage werden kürzer, das Unfallrisiko steigt: Laut Statistischem Bundesamt verunglücken von November bis Januar verglichen mit dem Jahresdurchschnitt ein Drittel mehr Fußgänger, denn in Dunkelheit und Dämmerung verkürzt sich die Sichtweite von Autofahrenden erheblich. Personen in dunkler Kleidung werden erst ab einer Entfernung von unter 25 Metern erkannt. Bei einer Vollbremsung aus 50 km/h beträgt der Bremsweg jedoch etwa 28 Meter - zu spät für den Fahrer oder die Fahrerin, um rechtzeitig reagieren zu können. "Kinder sind in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr besonders gefährdet", so Sabine Bünger, Leiterin des Sachgebiets Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen bei der DGUV. Deshalb weist die Präventionskampagne kommmitmensch der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften auf die herausragende Rolle von Sichtbarkeit bei der Prävention von Unfällen hin.

Wer reflektiert, wird gesehen - Reflektoren an der Kleidung

Bereits das Tragen heller Kleidung verbessert die Sichtbarkeit von Fußgängern und Radfahrenden auf 40 bis 50 Meter. Zusätzliche Sicherheit bieten Reflektoren, durch die Verkehrsteilnehmende auch bei schlechten Sichtverhältnissen bereits ab 160 Metern erkannt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Autoscheinwerfer Reflektoren anleuchten, erhöht sich, wenn sie rundherum an Stellen der Kleidung angebracht sind, die bewegt werden. Besonders die untere Körperhälfte sollte nicht vernachlässigt werden, da diese zuerst von Fahrzeugscheinwerfern angestrahlt wird. Reflektoren gibt es zum Aufnähen oder Aufkleben.

Eine Sicherheitsweste kann zusätzlich schützen. Die leuchtenden Farben und fest vernähten Reflektoren sind auffällig und selbst bei schlechtesten Sichtbedingungen gut zu erkennen. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Warnweste der Norm EN ISO 20471 oder EN 1150 entspricht. "Wichtig ist, dass Kinder ihre Weste immer geschlossen tragen, denn nur so sind sie aus jeder Richtung für andere Verkehrsteilnehmende gut zu sehen", erklärt Sabine Bünger.

Auf dem Schulweg tragen Schülerinnen und Schüler neben ihrer Kleidung häufig einen Schulranzen. Auch dieser sollte bestimmten Anforderungen an die Sicherheit genügen und der Norm DIN 58124 entsprechen. Diese legt unter anderem fest, dass die sichtbaren Flächen von Schultaschen zu zehn Prozent aus retroreflektierendem sowie zu 20 Prozent aus fluoreszierendem Material in Tagesleuchtfarben (zum Beispiel in gelb, orange, pink oder gelbgrün) bestehen müssen.

Falls Kinder auch in der dunklen Jahreszeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Witterungsbedingungen das Rad für den Schulweg nutzen möchten, sollte zuvor unbedingt die Verkehrssicherheit und Sichtbarkeit des Fahrrades geprüft werden, so Bünger. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt bestimmte Ausrüstungsteile vor, dazu gehören auch Beleuchtungseinrichtungen. Rückstrahler und Reflektoren sorgen darüber hinaus für eine gute passive Sichtbarkeit. (Vgl Broschüre zur Fahrradsicherheit )
Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhalten Sie im DGUV-Video "Gut sichtbar im Dunkeln" sowie in der Hintergrundinformation "Siehst du mich?" des Schulportals "Lernen und Gesundheit" der DGUV . Einen Überblick darüber, wie Schulkinder das Thema in der Schule oder Kita spielerisch entdecken und wichtige Erkenntnisse sowie Gefahrenkompetenz sammeln können, erhalten Sie in dieser Information der Unfallkasse Rheinland-Pfalz . Weitere Informationen zum Thema "Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen" gibt es auf der Website des Sachgebiets.

50 Jahre Schülerunfallversicherung

Damit Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können, unterstützt sie die gesetzliche Unfallversicherung mit unterschiedlichen Präventionsleistungen. Passiert doch mal ein Unfall, greift die Schülerunfallversicherung: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. In diesem Jahr wird die Schülerunfallversicherung 50 Jahre alt. Anlässlich dieses Jubiläums hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Glinkastr. 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763800, Fax: (030) 288763808

(mn)

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