Sicherstellung der Krankenhausversorgung soll öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge bleiben
(Berlin) - Die Krankenhausärzte im Marburger Bund (MB) haben die Gesundheitsminister der Bundesländer aufgefordert, den gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung bei den Ländern zu belassen. Die Gesundheitsminister beraten heute (8. März 2007) bei einer Sonderkonferenz in Stuttgart über die Zukunft der Krankenhäuser. "Die Gewährleistung einer wohnortnahen leistungsfähigen Krankenhausversorgung gehört für uns auch in Zukunft zu den öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge", sagte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. "
Henke appellierte an die Gesundheitsminister, nicht an der Verpflichtung der Krankenkassen zu rütteln, mit den von der Landesplanung anerkannten Krankenhäusern Verträge abzuschließen. Jede Aufweichung dieser Kontrahierungspflicht birgt die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten bevormundet werden und sich nach fremden Vorgaben richten müssen. Die freie Wahl des Krankenhauses ist das vielleicht wichtigste Instrument zur Qualitätssicherung und darf nicht ausgehöhlt werden, so Henke. Er warnte davor, es ausschließlich den Krankenkassen zu überlassen, mit welchen Kliniken Verträge abgeschlossen werden. Dies werde in einen schädlichen Wettlauf um eine möglichst billige Versorgung zu Lasten der Patienten führen.
Der Vizevorsitzende des Marburger Bundes rief die Gesundheitsminister auf, bessere Wege für die Investitionsförderung der Länder zu suchen. Während die Förderung in den Siebzigerjahren bei 25 Prozent der Betriebskosten lag, sei sie mittlerweile auf unter fünf Prozent geschrumpft. In vielen Bundesländern herrscht Mangelverwaltung. Das Geld reicht nicht und oft werden vernünftige Vorhaben zu spät finanziert. Die Kopplung von Investitionsmitteln an die Bettenzahl ist ein Irrweg. Die jetzige Situation erschwert eine moderne Klinikversorgung, so Henke, der darüber hinaus eine möglichst rasche Abschaffung der Grundlohndeckelung des Klinikbudgets forderte. Spätestens ab 2009 mit dem Ende der Konvergenzphase bei der Umstellung der Finanzierung auf Fallpauschalen müssten Kliniken auch volle Mehr- oder Mindererlöse möglich sein. Außerdem müssten die Ergebnisse von Tarifabschlüssen unmittelbar in die Vergütung der Krankenhäuser einfließen.
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