Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Skandalös: Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im Osten unterliegen immer noch dem Gebührenabschlag

(Berlin) - Was für Bauarbeiter und Gebäudereiniger gilt, gilt für Ärzte und Zahnärzte im Osten offenbar noch lange nicht: Denn während das Bundeskabinett am 23. August 2006 beschlossen hat, das Entsendegesetz auf die Gebäudereinigungsbranche auszudehnen und damit Ost- und Westbeschäftigten einen einheitlichen tariflichen Mindestlohn garantiert, warten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im Osten immer noch auf eine Angleichung ihrer Honorare.

„Wir haben die Ankündigung der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 31. Juli begrüßt, mit der sie im Zuge des Vertragsarztänderungsgesetzes endlich auch den Ärzten im Osten eine Gleichstellung ihrer Honorare in Aussicht gestellt hat. Denn von den Freien Berufen warten die Ärzte und Zahnärzte im Osten bislang als einzige noch darauf, dass sie von ihrem zehnprozentigen Vergütungsabschlag befreit und ihre Honorare damit auf ein einheitliches Niveau angeglichen werden“, sagt Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB).

„Deshalb ist es für uns umso unverständlicher, dass der Freistaat Thüringen jetzt im Bundesrat diese Vorhaben torpediert mit dem Ziel, den Ostabschlag nicht in einem Schritt sondern gestaffelt bis zum Jahre 2010 abschaffen zu lassen. Der Ostabschlag ist nicht nur per se eine grobe Benachteilung, er ist auch nach 18 Jahren deutscher Wiedervereinigung mehr als überholt und gehört zügig beseitigt. Der Zustand ist skandalös, denn hier drängt sich einem der Gedanke auf, der Freistaat Thüringen wolle auch in Zukunft nicht von der unzeitgemäßen Bereicherung an der ärztlichen Leistung ablassen“, so der BFB-Präsident.

Der BFB empfiehlt den Entscheidungsträgern deshalb dringend, auch die letzten Freien Berufsstände von dem Gebührenabschlag zu befreien und damit zugleich die flächendeckende medizinische Infrastruktur im Osten für die Zukunft sicherzustellen.

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 881.600 selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 150 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

„Wenn eine Gleichstellung für Harz-IV-Empfänger im Osten erfolgen kann, dann sollte sie den dort so notwendigen Ärzten nicht vorenthalten werden“, so Oesingmann abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(bl)

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