Pressemitteilung | k.A.
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Sozialpolitik: Alterseinkünftegesetz

(Berlin) - Wir haben bereits berichtet, dass der Bundesrat zum Alterseinkünftegesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Über die in der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses hinaus genannten Gegenstände wird jetzt auch vorgeschlagen, den Dotierungsrahmen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3 Nr. 63 EStG) um weitere 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf insgesamt 8 Prozent zu erweitern. Der erhöhte Dotierungsrahmen soll jedoch nur für reine Arbeitgeberbeiträge zur Verfügung stehen. Für Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung bleibt es wie bisher bei den 4 Prozent der BBG-RV. Mit dem Vorschlag wird die Kritik des Handelsverbands BAG zum Teil berücksichtigt. Wir haben davor gewarnt, dass die Abschaffung der Möglichkeiten der pauschalen Versteuerung (§ 40 b EStG) ohne gleichwertigen Ersatz zu einem Attraktivitätsverlust der betrieblichen Altersvorsorge führen könnte und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch eine Erweiterung des Dotierungsrahmens des § 3 Nr. 63 EStG angemahnt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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