Sozialversicherungspflicht von Saison AK / Polen bewegt sich nicht
(Mainz) - Nach intensiven Verhandlungen mit der polnischen Regierung sieht der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler derzeit keine guten Aussichten, dass Polen sich in der Frage zur Versicherungspflicht von Saison-AK bewegt. Die polnische Regierung rechne mit Einnahmen in Höhe von 100 bis 200 Millionen Euro und zeige daher nach wie vor keine Bereitschaft, ein eigenes Saisonrecht zu verankern um die Möglichkeit für ein bilaterales Abkommen mit Deutschland zu schaffen.
Schindler hat das Vorgehen der polnischen Regierung heftig kritisiert und sich mehrfach persönlich intensiv für ein bilaterales Abkommen eingesetzt. Die Landwirte und Winzer seien auf den Einsatz polnischer Saisonarbeitskräfte angewiesen, so Schindler. Die Deckungsbeiträge bei der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten seien jedoch so gering, dass zusätzliche Kosten von den Betrieben nicht getragen werden könnten, so der BWV-Präsident.
Lediglich in der Frage zur Verfahrensvereinfachung zeige Polen Gesprächsbereitschaft. Die Abwicklung müsse dringend vereinfacht werden, so Schindler. Sozialversicherungspflichtig nach polnischem Recht seien in Polen Selbständige und Arbeitnehmer. In Polen als arbeitslos gemeldete Personen seien nach deutschem Recht zu versichern. Rentner, Hausfrauen und Studenten seien innerhalb der deutschen Saisonarbeitskräfteregelung versicherungsfrei. Für nach polnischem Recht Versicherungspflichtige sei ein Beitrag in Höhe von 47,85 Prozent an die polnischen Sozialversicherungsträger abzuführen. 20,64 Prozent davon sei vom Arbeitgeber, 27,21 Prozent vom Arbeitnehmer zu tragen. Weitere Einzelheiten hält der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd in einem Merkblatt für seine Mitglieder bereit, das auf der Homepage des BWV unter www.bwv-rlp.de heruntergeladen werden kann.
BWV-Präsident Norbert Schindler rät daher allen Betroffenen, die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten. Auch wenn ein polnischer Saisonarbeitnehmer den Vordruck E 101 nicht vorlege sei lediglich die Auszahlung des Nettolohnes ratsam, da bisher noch niemand abschließend abschätzen könne, ob im Falle einer Sozialversicherungsprüfung mit Sanktionen gerechnet werden müsse sofern fällige Sozialversicherungsbeiträge nach Polen nicht abgeführt wurden.
Für die von der Bundesregierung überarbeitete Eckpunkteregelung zum Einsatz von Saison-AK zeigte Schindler sich in Bezug auf die Schaffung einer Härtefallregelung als zuversichtlich. Er werde mit aller Kraft daran arbeiten, dass eine Härtefallregelung im Sinne der Betroffenen geschaffen werde, so BWV-Präsident Schindler. Zu diesem Thema habe der BWV anlässlich der Agrartage Nieder-Olm eine Resolution verabschiedet. Ohne Härtefallregelung wären viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet, so Schindler.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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