Sparer-Freibetrag: Freistellungsauftraege anpassen - auch per Fax oder online moeglich
Viele Anleger haben ihre Freistellungsauftraege noch nicht an den seit Jahresbeginn gekuerzten Freibetrag in Hoehe von 801 Euro angepasst (750 Euro zuzueglich 51 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag). Die Kreditinstitute senken in diesen Faellen die freigestellten Betraege automatisch auf 56,37 Prozent der bisherigen Hoehe. Folge: Mehr Sparer als bisher muessen Zinsabschlag zahlen.
Wer unnoetigen Steuerabzug vermeiden moechte und mehreren Banken Freistellungsauftraege erteilt hat, sollte daher pruefen, ob die freigestellten Betraege auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt sind:
Beim einen Auftrag ist noch viel Luft, der andere ist hingegen zu knapp bemessen. Bankkunden koennen dann ihre Freistellungsauftraege jederzeit aendern oder neu stellen - und das kostenfrei. Bei vielen Banken geht das auch per Fax oder online.
Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Verbraucher unter http://www.infos-finanzen.de. Zusatzangebote wie verschiedene Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserklaerungen, weiterfuehrende Links, abonnierbare Audiobeitraege (Podcast) und die Moeglichkeit zur Bestellung bzw. zum Download von verbraucherorientierten Broschueren des Bankenverbandes runden das Angebot ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Pressestelle
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

