Sparvorschläge der FinanzKommission gefährden Präventionserfolge und Versorgungssicherheit
(Münster) - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) bewerten die aktuellen Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten FinanzKommission Gesundheit mit großer Skepsis. Zwar enthalte der Bericht durchaus sinnvolle Ansätze, etwa bei der Diskussion um versicherungsfremde Leistungen wie den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger. Aus Sicht der Zahnärzteschaft gefährden die Vorschläge im zahnärztlichen Bereich jedoch die Versorgung. Insgesamt werde ein Instrumentenkasten auf die Zahnmedizin angewendet, der deren Besonderheiten nicht gerecht werde.
Zahnmedizin nicht der Kostentreiber im System
„Mit einem Anteil von gut fünf Prozent an den GKV-Gesamtausgaben liegt hier ein vergleichsweise kleiner Ausgabenbereich vor, gleichzeitig sind die Kostensteigerungen seit Jahren moderat und liegen unterhalb der Einnahmeentwicklung der Krankenkassen“, erklärt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL. „Die Zahnmedizin steht seit Jahren für eine wirtschaftliche und präventionsorientierte Versorgung“, ergänzt Dr. Gordan Sistig, Präsident der ZÄKWL.
Besonders kritisch sehen die KZVWL und die ZÄKWL die vorgeschlagene, erneute Begrenzung der Gesamtvergütung. Bereits mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz seien deutliche Einschnitte erfolgt, mit spürbaren Folgen für die Versorgung. „Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen klar: Kostendämpfung in der Zahnmedizin führt nicht zur nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen, sondern vor allem zu Einschränkungen bei den Leistungen“, so Seib. „Gerade die präventionsorientierte Parodontitistherapie ist infolge politischer Eingriffe deutlich zurückgegangen. Diese Entwicklung droht sich nun zu wiederholen.“
Auch die Bewertung weiterer Maßnahmen durch die Kommission stößt auf Kritik. So sei etwa bei der kieferorthopädischen Versorgung kein Hinweis auf eine systematische Überversorgung erkennbar. Vielmehr handele es sich auch hier um präventionsrelevante Leistungen mit langfristigem Nutzen für die Mundgesundheit. Gerade Zähne erkranken viel seltener an Karies und Parodontitis.
Die vorgeschlagene Rücknahme erhöhter Festzuschüsse für Zahnersatz bewerten die zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe auch differenzierter. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bleibe ohne Einschränkung gesichert, die anderslautende Kategorisierung der Maßnahme durch die FinanzKommission sei nicht nachvollziehbar.
Digitalisierung praxistauglich gestalten statt Mehraufwand erzeugen
Neben den Eingriffen in die Versorgungsstrukturen kritisieren KZVWL und ZÄKWL auch die geplanten Änderungen im Bereich der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Kommission empfiehlt, die Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung ab 2027 zu streichen. „Die Annahme, dass sich der Aufwand für die ePA künftig allein durch Effizienzgewinne kompensiert, greift zu kurz“, betont Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL. „Digitale Anwendungen verursachen in den Praxen weiterhin zusätzlichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Damit Digitalisierung breite Akzeptanz erfährt, muss sie praxistauglich ausgestaltet sein und darf nicht zu weiteren Belastungen führen.“
„Wir brauchen eine ehrliche Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Seib, Evelt und Sistig. „Dazu gehört auch, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren und präventive Ansätze gezielt zu stärken. Prävention ist langfristig der wirksamste Weg, um Kosten zu senken und Versorgung zu sichern.“
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Auf der Horst 25, 48147 Münster, Telefon: 0251 5070
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