Pressemitteilung | Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

Spekulationssteuer jetzt ganz abschaffen

(Frankfurt am Main) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften nach § 23 EStG am 09. März erwartungsgemäß als in den Jahren 1997 und 1998 nicht verfassungskonform beurteilt. Es hat damit dem damaligen "strukturellen Vollzugsdefizit" bei der Spekulationsbesteuerung Rechnung getragen.

"Das Urteil bietet eine Chance zur Steuervereinfachung. Statt nun weiter eine teure Kontrollbürokratie aufzubauen, sollte auf die Besteuerung privater Wertpapiergewinne künftig ganz verzichtet werden," erklärte Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Leiter des Deutschen Aktieninstituts.

Wie das Deutsche Aktieninstitut im November in seiner Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeführt hatte, werden die möglichen fiskalischen Einnahmen aus der Spekulationssteuer weit überschätzt. Das rechnerische Steueraufkommen der Jahre 1995 bis 2002 lag nach Berechnungen des Instituts im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bei etwa 150 Millionen Euro p.a. Dies steht in keinem adäquaten Verhältnis zu den bei Banken und Finanzämtern anfallenden bürokratischen Kosten für den Aufbau eines wirksamen Kontrollapparates.

Steuersystematische Gründe legen seit jeher einen Verzicht auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen nahe. Die doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit Körperschaftsteuer im Unternehmen und Einkommensteuer beim Aktionär ist systemwidrig, selbst wenn sie wie derzeit nur innerhalb einer begrenzten Spekulationsfrist erfolgt.

Der Verzicht auf die Besteuerung von privaten Spekulationsgewinnen wäre daher ein Beitrag zu einer radikalen Vereinfachung des Steuersystems. Der Einführung einer einheitlichen Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden, die das Deutsche Aktieninstitut ausdrücklich fordert, stünde dies nicht entgegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt Telefon: 069/929150, Telefax: 069/9291512

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