Pressemitteilung | DVSI - Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.

Spielen mit Spielzeug soll immaterielles Kulturerbe werden - DVSI bewirbt sich um die Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis - Auftakt bei der Spielwarenmesse

(Nürnberg) - Die kulturelle Ausdrucksform "Spielen mit Spielzeug" soll Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes finden. Mit Beginn der Spielwarenmesse am 31. Januar 2018 in Nürnberg startete der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) das Bewerbungsverfahren.

"Die gesamte Spielwarenbranche wird in die Bewerbungsphase eingebunden. Beginnend mit der Spielwarenmesse sind alle Player gefragt, damit das Verfahren erfolgreich werden kann", erklärte DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil am Mittwoch in Nürnberg. Die Bewerbung soll im kommenden Jahr eingereicht werden.

Während der Spielwarenmesse haben Aussteller und Besucher die Möglichkeit, am DVSI-Stand Karten auszufüllen und ihre Meinung zu äußern, warum Spielen mit Spielzeug immaterielles Kulturerbe werden soll. "Wir hoffen auf eine rege Beteiligung an dieser kreativen Mitmachaktion. Und die Insider wissen am besten, was Spielen so wertvoll macht. Ich bin gespannt auf die vielseitigen Argumente", sagt der DVSI-Geschäftsführer. Berater des DVSI im Bewerbungsverfahren ist der Volkskundler Dr. Helmut Groschwitz von der Beratungsstelle immaterielles Kulturerbe an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.

Das immaterielle Kulturerbe umfasst nach der Definition der UNESCO-Konvention "Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten - sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume (...), die Gemeinschaften, Gruppen und ggfls. Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen." Der DVSI beurteilt die Chancen auf die Aufnahme ins Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes positiv. "Es wird schon immer gespielt. Spielen, insbesondere mit Spielzeug, gehört zum Leben wie die menschlichen Grundbedürfnisse Schlafen, Essen und Trinken. Deshalb ist in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Spiel bereits verankert", konstatiert Ulrich Brobeil.

An dem mehrstufigen Verfahren zur Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses sind die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters (die selbst DVSI-Botschafterin des Spielens ist), das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Vom 1. April bis 31. Oktober 2019 läuft die vierte Vorschlagsrunde für das bundesweite Verzeichnis. Bewerbungen gehen an die Länder; danach trifft jedes Bundesland eine Vorauswahl und reicht bis zu vier Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiter. Das unabhängige Expertenkomitee immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien.

"Wir rechnen mit einer breiten Unterstützung dieser wichtigen Bewerbung durch unsere Mitglieder und der gesamten Spielwarenbranche. Durch einen regen Dialog während der Messe und in den kommenden Monaten wollen wir auf vielen Ebenen weitere stichhaltige Argumente sammeln, weshalb Spielen mit Spielzeug ins immaterielle Kulturerbe gehört", sagt DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil.

Quelle und Kontaktadresse:
DVSI - Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V. Gerda Schwab, Leiterin Kommunikation und Marketing Wiesentalstr. 34, 90419 Nürnberg Telefon: (0911) 477112-0, Fax: (0911) 477112-99

(sy)

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