Spitzensteuerausgleich darf nicht entfallen
(Essen) - Der derzeit praktizierte Wegfall des Spitzensteuerausgleichs erhöht die Energiekosten 2007 für das produzierende Gewerbe um 1,9 Mrd. Euro bei Strom und um 1,6 Mrd. Euro bei Erdgas. Damit werden die im internationalen Vergleich mit überhöhten Energiekosten ohnehin überbelasteten deutschen Unternehmen weiter einseitig unter erneuten Kostendruck gesetzt. Der dadurch verursachte Liquiditätsengpass droht derzeit bereits erste, bisher noch gesunde Unternehmen in die Insolvenz zu stürzen! Für den VIK als Vertreter der industriellen und gewerblichen Energiekunden ist dies Folge einer vollkommen falschen und folgenschweren Fehlentscheidung, die schnellstmöglich korrigiert werden muss. Der Spitzensteuerausgleich muss daher schnellstens wieder eingesetzt werden!
Obwohl die deutschen Unternehmen ihren Klimaschutzanstrengungen immer nachgekommen sind, hat die EU-Kommission den bisherigen Spitzensteuerausgleich untersagt. Der VIK wendet sich erneut an die Bundesregierung und fordert diese auf, sich mit höchstem Engagement für eine zügige Weiterführung des bisher geltenden Spitzensteuerausgleichs einzusetzen. Denn Deutschland hat immerhin heute schon 19 Prozent seiner Kyoto-Zusage von 21 Prozent CO2-Minderung bis 2012 erfüllt.
Basis des bisher gültigen Spitzensteuerausgleichs waren und sind die KlimaschutzÂanstrengungen der deutschen Unternehmen. Diese haben in den vergangenen Jahren in ihren Bemühungen nicht nachgelassen, im Gegenteil. Die stark gestiegenen Strompreise zwingen die Unternehmen, ihre Effizienzbemühungen und damit ihre Klimaschutzaktivitäten kontinuierlich weiterzuführen. Stromanbieter stehen im Gegensatz zu den Stromkunden allerdings nur unter geringem Handlungsdruck. Denn sie können jede zusätzliche Kostenbelastung, z.B. aufgrund von Umweltauflagen, einfach an die Kunden weiter geben. Der fehlende Wettbewerb macht es möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Pressestelle
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430
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