Sportartikelhersteller fordern praxistaugliches EPR-System für Textilien und Schuhe in Deutschland
(Bonn) - Ein deutsches System für Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien und Schuhe kann ein wirksames Instrument für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sein – wenn es branchengerecht, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch zielführend ausgestaltet wird. Diese zentrale Forderung formuliert der BSI in seinem aktuellen Positionspapier zur Umsetzung eines EPR-Systems für Textilien und Schuhe in Deutschland, das jetzt veröffentlicht wurde.
Die im BSI organisierten Hersteller bekennen sich zu den Zielen des EU-Green Deal und unterstützen ausdrücklich den Aufbau eines kreislauforientierten Textilsektors. Gleichzeitig macht der Verband deutlich: Ein nationales EPR-System muss realitätsnah, europäisch anschlussfähig und innovationsfördernd sein – andernfalls besteht die Gefahr eines gut gemeinten, aber wirkungsschwachen Instruments. „Ein EPR-System für Textilien und Schuhe muss messbare ökologische Wirkung zeigen und einen tatsächlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig braucht es eine praxisnahe Ausgestaltung, die der wirtschaftlichen und operativen Realität unserer Branche gerecht wird.“, betont Stefan Rosenkranz, Geschäftsführer des BSI. Um ein solches System wirkungsvoll und praxisgerecht zu gestalten, hat der BSI folgende zentrale Anforderungen an die Ausgestaltung eines deutschen EPR-Systems für Textilien und Schuhe formuliert:
1. Ambitionierte und sinnvolle Umweltziele: Ein EPR-System muss einen messbaren ökologischen Beitrag leisten. Es müssen realistische Umweltziele über reine Sammelquoten hinaus mit der Industrie entwickelt und Innovationen [...] gefördert werden.
2. Klare Verteilung von Rollen und Aufgaben unter Einbindung der Hersteller: Ein effektives EPR System setzt eine klare, kompetenzbasierte Aufgabenverteilung voraus und muss Hersteller als Finanzierer systematisch in die Gestaltung und Umsetzung einbinden – ohne ihnen zwingend die operative Verantwortung für Sammlung, Sortierung oder Recycling aufzuerlegen.
3. Konsistente Gesetzgebung und EU-weit einheitliche Anforderungen an Textilien und Schuhe: Ein EPR-System muss auf einer EU-weit harmonisierten, bürokratiearmen Gesetzgebung basieren, sich an den Ökomodulationskriterien der ESPR orientieren und realistische Fristen sowie branchenspezifische Entwicklungszyklen berücksichtigen.
4. Transparente Verwendung von Lizenzgebühren und gemeinschaftliche Verbraucherinformation und -kommunikation: Die Verwendung der Lizenzgebühren muss transparent erfolgen und sie müssen gezielt für die Erreichung der Umweltziele, den Aufbau einer Infrastruktur für Sammlung, Sortierung und Recycling sowie eine zentrale Verbraucherinformation unter Einbindung der Industrie Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. · Belderberg 24 · 53113 Bonn 2 aufgewendet werden.
5. Konsequente, wirksame Marktüberwachung: Eine wirksame Marktüberwachung ist unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Selbstbewertung und externen Kontrollen gewährleistet sein muss.
Die Sportartikelbranche steht bereit, ihren Beitrag für die Transformation hin zu einer kreislauffähigen Wirtschaft zu leisten. Voraussetzung ist jedoch ein EPR-System, das der Komplexität der Branche und insbesondere den Besonderheiten von Performanceprodukten aus dem Sportbereich gerecht wird.
Quelle und Kontaktadresse:
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