Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag

"Spurwechsel" über Stichtagsregelung ermöglichen

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag plädiert vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um einen sog. "Spurwechsel" von gut integrierten, abgelehnten Asylsuchenden für einen Statuswechsel mit einer einmaligen Stichtagsregelung. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: "Ein solcher einmaliger Statuswechsel käme den gut integrierten Geduldeten und Flüchtlingen zugute, vermiede aber gleichzeitig Anreize für den Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen. Eine solche Sonderregelung würde den auf Arbeitskräfte angewiesenen Unternehmen helfen, Planungssicherheit für die Landkreise in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge schaffen und den Verwaltungsaufwand erheblich verringern."

Ausländern, die als Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind oder nach Ablehnung ihres Asylantrags als Geduldete hier leben, sollte demnach einmalig - bspw. mit Stichtag des Inkrafttretens oder der Vorlage des maßgeblichen Gesetzes - ein aufenthaltsrechtlicher Statuswechsel ermöglicht werden, wenn ihr Asylantrag nicht offensichtlich unbegründet ist oder missbräuchlich gestellt wurde. "Die Tatsache, dass sie unter Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland eingereist sind, sollte der Gewährung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der Erwerbsmigration nicht generell entgegenstehen", erläuterte Sager.

"Wir wollen damit nicht Fachkräftezuwanderung und Asylthemen vermengen, aber in einer konkreteren und begrenzteren Sachfrage eine gangbare und abschließende Lösung anbieten." Einen solchen "Spurwechsel" dürfe es allerdings nur geben, wenn die betreffenden Personen echte Integrationsleistungen nachweisen können, so der DLT-Präsident weiter. "Das betrifft sowohl Sprachkenntnisse, eine Integration vor Ort und in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Dazu zählen für uns die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Auch der Nachweis einer Wohnung gehört dazu."

Der Deutsche Landkreistag fordert unabhängig von dieser thematisch und in Bezug auf den in Betracht kommenden Personenkreis überschaubaren Einzelfrage eine verstärkte qualifizierte Einwanderung. "Insofern gilt es, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das der Deutsche Landkreistag ausdrücklich begrüßt, zügig auf den Weg zu bringen", so Sager. Aus Sicht des Deutschen Landkreistages seien dabei insbesondere folgende Gesichtspunkte besonders zu betonen:

-Deutschland benötigt mehr qualifizierte Einwanderung, um die Entwicklung und den Wohlstand hierzulande auch zukünftig zu sichern. Da auch in Zukunft politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz und Sicherheit gewährt werden wird, muss nach wie vor zwischen Asyl und qualifizierter Einwanderung unterschieden werden.

-Deutschland verfügt schon heute über viele Möglichkeiten der Migration. Diese sind im Ausland nicht hinreichend bekannt.

-Bei einer möglichen Weiterentwicklung des geltenden Rechts sollten die bestehenden Regelungen gebündelt und vereinfacht werden, bisherige Gehaltsgrenzen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln abgesenkt oder abgeschafft werden sowie ggfs. auch zunächst befristet Aufenthaltstitel gewährt werden, wenn eine verbindliche Arbeitsplatzzusage bei tariflicher Entlohnung nachgewiesen wird.

-Schließlich sollte der entsprechende Aufenthaltstitel für die Arbeitsmigration nur aus dem Ausland heraus beantragt werden können und wesentliche Integrationsleistungen, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs, bereits dort erbracht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag Dr. Markus Mempel, Pressesprecher Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Fax: (030) 590097-400

(rs)

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